Kliniken sollen Arzneimittelvorräte aufstocken |
Ein ausreichender Vorrat an Arzneimitteln, insbesondere Narkosemitteln, ist in der Intensivmedizin in den Krankenhäusern notwendig. Eine neue Rechtsverordnung sieht vor, die Menge der Medikamente in den Krankenhausapotheken aufzustocken. / Foto: Getty Images/ChaNaWiT
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, die Bevorratung mit Arzneimitteln in den Krankenhausapotheken zu erhöhen. Im Zuge der Coronavirus-Pandemie sollen insbesondere die intensivmedizinischen Abteilungen der Krankenhäuser besser aufgestellt werden, um die Versorgung von Patienten sicherzustellen. Engpässe dürfe es in Zukunft nicht mehr geben, so das Ministerium. Um dies zu erreichen, plant das BMG die sogenannte Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung (ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung).
Im Kern geht es darum, den Vorrat an bestimmten Arzneimitteln, darunter Narkosemittel, für den Bedarf von mindestens zwei auf mindestens drei Wochen zu erhöhen. Die Verordnung ist dabei zeitlich begrenzt. Sie tritt außer Kraft, wenn die jetzige Situation der epidemischen Lage in Deutschland als beendet erklärt wird, spätestens jedoch am 31. März 2021. Der Vorrat an folgenden Arzneimitteln soll dabei aufgestockt werden: Adrenalin, Amiodaron, Argatroban, Clonidin, Esmolol, Heparine, Meropenem, Midazolam, Morphinsulfat, Noradrenalin, Novaminsulfon, Piperazillin/Tazobactam, Propofol und Sufentanil.
Vor einigen Wochen drohte die Versorgung mit Medikamenten für Intensivpatienten knapp zu werden. Bereits vor Coronavirus-Zeiten, im Herbst 2019, hatte es Lieferschwierigkeiten mit dem Narkosemittel Propofol gegeben, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte die Versorgungslage damals als kritisch eingestuft.
Für das künftige Aufstocken der Medikamentenvorräte sollen laut Verordnung die Krankenhausträger, beziehungsweise die Krankenhausapotheken aufkommen. Das BMG rechnet mit einmaligen Kosten in Höhe von insgesamt 115 Millionen Euro. Die Rechtsverordnung soll einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Auf Anfrage der PZ antwortete das BMG, dass die Verkündung voraussichtlich im Juli stattfinden wird.
Durch eine am 27. März erlassene Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind Bundesministerien in Zeiten einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung in der Lage, mithilfe von Rechtsverordnungen Maßnahmen zu treffen, ohne dass der Bundestag den einzelnen Vorhaben zustimmen muss. Seit dem 25. März befindet sich Deutschland laut Bundestag in einer solchen Lage.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.