Die ersten Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss fallen gemischt aus. So lobt der GKV-Spitzenverband die geplante enge Verzahnung von digitaler Infrastruktur, Datennutzung und konkreten Versorgungsprozessen. Dies sei angesichts der aktuellen Herausforderungen notwendig. »Eine älter werdende Bevölkerung, steigender Behandlungsbedarf und komplexe Versorgungsstrukturen erfordern neue Lösungen. Digitalisierung darf daher nicht beim Aufbau technischer Strukturen stehen bleiben, sondern muss die Versorgung besser koordinieren, Zugänge erleichtern und die Versicherten im Alltag praktisch unterstützen«, sagt die stellvertretende Verbandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis. Das Gesetz sei hier ein wichtiger Schritt voran.
Besonders positiv bewertet der GKV-Spitzenverband, dass nun die ersten Schritte zur Einführung der Primärversorgung unternommen werden. Digitale Prozesse seien hierfür entscheidend und könnten den Zugang zur Versorgung verbessern.
Auch das im Gesetz formulierte Ziel, die ePA stärker mit konkreten Versorgungsprozessen zu verbinden, wird vom GKV-Spitzenverband unterstützt. »Die elektronische Patientenakte darf nicht als digitaler Dokumentenspeicher gesehen werden. Sie muss vielmehr zur zentralen Plattform für eine vernetzte, patientenorientierte Versorgung weiterentwickelt werden«, mahnt Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes.
Die Bundesärztekammer (BÄK) blickt deutlich kritischer auf das Gesetz. Der erweiterte Zugriff der Krankenkassen auf die ePA-Daten hätte das Potenzial, das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten zu beschädigen. »Gegen eine Impferinnerung auf der Grundlage von bei den Krankenkassen schon vorhandenen Sozial- beziehungsweise Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse ist natürlich nichts einzuwenden. Aber die Einordnung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von patientenbezogenen Handlungsempfehlungen gehören in den geschützten Behandlungskontext«, sagt BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.
Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Krankenkasse würden die Patienten verunsichern und keinen medizinischen Mehrwert schaffen. »Die Patientenbehandlung ist in Deutschland aus gutem Grund Ärztinnen und Ärzten zugeordnet, die in ihren medizinischen Entscheidungen fachlich versiert und weisungsfrei nur dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet sind. Ein Übergriff der Krankenkassen in diesen Aufgabenbereich wäre ein gefährlicher Paradigmenwechsel«, mahnt Reinhardt.