Das Gesetz soll Bürokratie abbauen und die Digitalisierung vorantreiben. / © Getty Images/Hispanolistic
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Möglichkeiten der Digitalisierung für Versicherte und Leistungserbringer stärker in die Versorgung zu bringen und die Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung weiter zu verbessern.
»Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt«, betont Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in einer Mitteilung. »Die Nutzung digitaler Anwendungen soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden. Grundvoraussetzung dafür sind stabile Systeme und eine elektronische Patientenakte, die auch für Personen ohne Krankheitsgeschichte attraktiv ist.« Das neue Gesetz lege hierfür die Grundlage.
Außerdem schaffe das GeDIG die Grundlage für das geplante Primärversorgungssystem und ermögliche Dinge wie die Erst- beziehungsweise Bedarfseinschätzung, die elektronische Überweisung und die digitale Terminplattform. »Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Gesundheitsdaten breiter, sicher und verantwortungsvoll genutzt werden können. So verbessern wir die Qualität der Versorgung, entlasten die Beschäftigten im Gesundheitswesen und schaffen neue Chancen für Prävention, Forschung und medizinische Innovation«, so die Ministerin.
Nach Aussage des BMG greift der Gesetzentwurf zahlreiche Punkte aus dem Koalitionsvertrag und der weiterentwickelten Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege »Gemeinsam Digital 2026« auf. Dazu sind Maßnahmen in nahezu allen digitalisierungsrelevanten Themenbereichen vorgesehen. Insgesamt soll so eine jährliche Entlastung von rund 445 Millionen Euro erreicht werden.
Außerdem sollen neue Digitalanwendungen und eine bessere Datennutzung die Versorgung verbessern. Ein erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, Prävention durch bessere Informationen über passende Gesundheitsangebote zu stärken. Dafür soll es beispielsweise vereinfachte Einladungen zu Krebsfrüherkennungsprogrammen und die frühzeitige Erkennung individueller Gesundheitsrisiken geben.
Die ersten Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss fallen gemischt aus. So lobt der GKV-Spitzenverband die geplante enge Verzahnung von digitaler Infrastruktur, Datennutzung und konkreten Versorgungsprozessen. Dies sei angesichts der aktuellen Herausforderungen notwendig. »Eine älter werdende Bevölkerung, steigender Behandlungsbedarf und komplexe Versorgungsstrukturen erfordern neue Lösungen. Digitalisierung darf daher nicht beim Aufbau technischer Strukturen stehen bleiben, sondern muss die Versorgung besser koordinieren, Zugänge erleichtern und die Versicherten im Alltag praktisch unterstützen«, sagt die stellvertretende Verbandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis. Das Gesetz sei hier ein wichtiger Schritt voran.
Besonders positiv bewertet der GKV-Spitzenverband, dass nun die ersten Schritte zur Einführung der Primärversorgung unternommen werden. Digitale Prozesse seien hierfür entscheidend und könnten den Zugang zur Versorgung verbessern.
Auch das im Gesetz formulierte Ziel, die ePA stärker mit konkreten Versorgungsprozessen zu verbinden, wird vom GKV-Spitzenverband unterstützt. »Die elektronische Patientenakte darf nicht als digitaler Dokumentenspeicher gesehen werden. Sie muss vielmehr zur zentralen Plattform für eine vernetzte, patientenorientierte Versorgung weiterentwickelt werden«, mahnt Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes.
Die Bundesärztekammer (BÄK) blickt deutlich kritischer auf das Gesetz. Der erweiterte Zugriff der Krankenkassen auf die ePA-Daten hätte das Potenzial, das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten zu beschädigen. »Gegen eine Impferinnerung auf der Grundlage von bei den Krankenkassen schon vorhandenen Sozial- beziehungsweise Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse ist natürlich nichts einzuwenden. Aber die Einordnung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von patientenbezogenen Handlungsempfehlungen gehören in den geschützten Behandlungskontext«, sagt BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.
Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Krankenkasse würden die Patienten verunsichern und keinen medizinischen Mehrwert schaffen. »Die Patientenbehandlung ist in Deutschland aus gutem Grund Ärztinnen und Ärzten zugeordnet, die in ihren medizinischen Entscheidungen fachlich versiert und weisungsfrei nur dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet sind. Ein Übergriff der Krankenkassen in diesen Aufgabenbereich wäre ein gefährlicher Paradigmenwechsel«, mahnt Reinhardt.