Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege kritisiert das diffuse Vorgehen des BMG. / © Getty Images/gesrey
Das BMG hat sich die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorgenommen – mit dem Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sind etwa die Optimierung der elektronischen Patientenakte (ePA), der Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI), die Förderung der Interoperabilität sowie Ansätze zur Gesundheitsdatennutzung und zur Versorgungssteuerung geplant. Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege begrüßt die Ansätze, fordert allerdings eine klare Zielperspektive.
Hauptkritikpunkt ist dem Bündnis zufolge die mangelnde Zukunftsperspektive des BMG: »Die vorgesehenen Maßnahmen übertragen bestehende Strukturen in digitale Prozesse, ohne eine Vision für eine zukunftsfähige, sektorenübergreifende Versorgung zu entwickeln.«, echnische Anwendungen können demnach strukturelle Problemstellungen wie Fachkräftemangel oder Bürokratie nicht lösen, heißt es in einer Mitteilung.
Das Bündnis kritisiert zudem die mangelnde Verbindlichkeit bei der Einführung verschiedener Digitalanwendungen: »Viele Projekte bleiben hinter ihren Zeitplänen zurück, was zu Planungsunsicherheit bei Leistungserbringenden und Industrie führt und das Vertrauen in die digitale Transformation schwächt«. Beispiele hierfür seien elektronische Verordnungen sowie Medikationsprozesse. Eine klare strategische Richtung mit umsetzbaren Fristen für die Industrie und Leistungserbringende seien hier essenziell.
»Die Telematikinfrastruktur ist das Rückgrat der digitalen Versorgung«, schreibt das Bündnis. Sie müsse allerdings sektorenübergreifend, verbindlich, wirtschaftlich nutzbar und interoperabel gedacht werden. Hierfür unterstütze das Bündnis eine stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten und die Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraums. Voraussetzung seien qualitativ sinnvolle und für die Versorgung nutzbare Daten. Hier fordert das Bündnis zusätzlich mehr Transparenz für die Versicherten.
Man stelle sich auch die Frage der Finanzierung, schließlich fordere das Gesetz umfangreiche Digitalmaßnahmen seitens der Leistungserbringenden. »Gleichzeitig fehlt bei der Einschätzung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft der finanzielle Aufwand der Industrie«. Das Bündnis fordere demnach eine gesicherte Refinanzierung sowie die Berücksichtigung und Festlegung des Erfüllungsaufwands der Industrie. Summa summarum sehe das Bündnis Optimierungsbedarf, denn einige Potenziale der Digitaliserung blieben unangetastet.