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Live-Webcast

Intensivmedizin, Impfstoffe und Eilverordnung

Schwer kranke Covid-19-Patienten unterscheiden sich von Patienten mit sonstigen schweren Lungenerkrankungen. Was dies für die intensivmedizinische Versorgung bedeutet, war ebenso Thema im Covid-19-Webcast von Pharma4u und der PZ wie Impfstoffentwicklung und aktuelle rechtliche Neuregelungen für die Arzneimittelversorgung.

Professor Dr. Kai Zacharowski, Leiter der Intensivmedizin am Uniklinikum Frankfurt/M, beschrieb drei Generationen von Patienten in der stationären Versorgung. Als erstes seien junge Menschen gekommen, die sich beim Skifahren in Österreich angesteckt haben: »schwerst krank, aber alle haben sich erholt«. Die nächsten Patienten waren Skifahrer mittleren Alters, ebenfalls schwer krank, aber auch die seien genesen. Aktuell seien vor allem multimorbide ältere Patienten – vor allem Männer – in Intensivbetreuung. Bei Patienten mit Lungenvorschäden sei der Verlauf »absolut dramatisch«.

Zu den Haupt-Todesursachen zählen massive Gerinnungsstörungen, Mikro-Embolien und schwere Endothel-Entzündungen. Zacharowski: »Es sind keine klassischen Lungenembolien.« Vielmehr seien kleinste Gefäße betroffen, die sich verschließen und den Gasaustausch in den nachgeschalteten Alveolen verhindern. Zudem gebe es Multiorganschäden. »Relativ viele Patienten erleiden ein Nierenversagen, und 20 bis 25 Prozent brauchen eine Dialyse.«

Was will der aufgeklärte Patient?

Charakteristisch sei auch der rasche Verlauf: »Die Menschen verschlechtern sich mitunter innerhalb von Stunden.« Auch wenig auffällige Patienten, die zeitlich und räumlich völlig orientiert sind, hätten bereits eine schlechte Sauerstoffsättigung im Blut. Dann falle das Atmen und Gehen immer schwerer und die Sauerstoffsättigung sinke weiter.

Wichtig sei es, die Patienten rechtzeitig aufzuklären über Maßnahmen wie Intubation und Beatmung, wenn die nicht-invasive Atem-Unterstützung nicht mehr ausreicht. »Wir fragen Menschen, die ansprechbar sind, was sie haben wollen. Wir respektieren immer den Patientenwillen, auch wenn dieser keine Beatmung wünscht.«

Ein Patient müsse in jede medizinische Maßnahme einwilligen, betonte der Arzt. Falls er dies nicht mehr selbst kann, greift – falls vorhanden – eine Patientenverfügung. Für besser geeignet hält Zacharowski eine Gesundheitsvollmacht, wie sie beispielsweise am Universitätsklinikum Frankfurt entwickelt wurde. Darin bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine Person seines Vertrauens, für ihn zu entscheiden – auch tagaktuell. 

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