Impfstoffbestellung ab sofort auf einem Rezept |
In deutschen Arztpraxen lagern derzeit bis zu 3,2 Millionen noch unverimpfte Covid-19-Impfstoffe. Bei der nächsten Impfstoffbestellung können zudem auch Auffrischimpfungen berücksichtigt werden. / Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com
Ab der kommenden Bestellrunde können Arztpraxen Covid-19-Impfstoffe auf nur einem Rezept ordern, informierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag. Bislang galt, dass Impfdosen für Erst- und Zweitimpfungen jeweils getrennt auf unterschiedlichen Rezepten bei den Apotheken eingereicht werden müssen. Dies soll sich nun bereits für die nächste Impfstoffbestellrunde bis Dienstag, den 24. August, ändern.
Auf dem Rezept sollen Ärzte künftig lediglich angeben, wie viele Dosen sie von welchem Impfstoff für die Woche vom 6. bis 12. September benötigen. Vertrags- und Privatärzte können bis Dienstag um 12 Uhr die Präparate von Biontech/Pfizer, Astra-Zeneca und Janssen (Johnson & Johnson) erneut ohne Obergrenze bei Apotheken bestellen. Zudem wird die Bestellung künftig nur noch unter Verwendung jeweils einer PZN abgewickelt, informiert die ABDA in einem Rundschreiben an ihre Mitgliedsorganisationen am Freitag. Für Vertragsärzte gelten bereits für die kommende Bestellung nur noch folgende PZN:
Die Unterscheidung nach Erst- und Zweitimpfungen fällt demnach auch hier künftig weg. Allerdings sind die PZN für Zweitimpfungen nach wie vor im System hinterlegt und bleiben gültig, sollten Apotheken noch nach dem alten Verfahren bestellen, so die ABDA. Die nächste Bestellung muss wie üblich am Dienstag bis 15 Uhr an den Großhandel weitergegeben werden.
Für die Betriebsärzte gilt die folgende PZN: 17532824 COMIRNATY BIONTECH BUND BA. Bis Mittwoch, den 25. August können Betriebsärzte den mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer in Apotheken für Kalenderwoche 36 (ab dem 6. September) bestellen.
Zudem können Ärzte auch eventuelle Auffrischimpfungen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer einplanen und bestellen. Die Vakzine für die dritte Dosis werden auf dem gleichen Rezept wie die reguläre Impfstoffbestellung angegeben. Auffrischimpfungen sollen ab dem 1. September möglich sein. Dies habe das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am Donnerstag nochmals bestätigt, erklärte die KBV. Details zu der Verimpfung einer dritten Dosis würden noch festgelegt.
Klar ist allerdings, dass es hierzu noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Zudem gibt es zur Verimpfung einer dritten Dosis auch noch keine Zulassung in der Europäischen Union. Noch kein Impfstoffhersteller hat bislang einen entsprechenden Antrag bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) eingereicht. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte trotzdem Anfang August beschlossen, dass vor allem Pflegebedürftige und Personen ab 80 Jahren sowie immungeschwächte oder immunsupprimierte Personen erneut geimpft werden können. Auch Personen, die mit einem Vektorimpfstoff (Astra-Zeneca und Janssen) immunisiert wurden, sollen nach sechs Monaten einen Anspruch auf eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff haben.