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GKV-Spargesetz
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Homöopathie-Verträge des DAV werden beendet

Mit dem GKV-Spargesetz dürfen homöopathische Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden. Der Deutsche Apothekerverband meldet jetzt, dass die bisher geltenden Homöopathie-Verträge zum Jahreswechsel enden.
AutorKontaktPZ
Datum 06.11.2026  16:20 Uhr

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz schreibt vor, dass die Krankenkassen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nicht mehr als Satzungsleistung erstatten dürfen. Die Kassen verlieren damit die Möglichkeit, solche freiwilligen Zusatzangebote individuell anzubieten.

Das hat auch Auswirkungen auf die Homöopathie-Verträge des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Diese haben bisher die Zusammenarbeit und die Erstattung zwischen Krankenkassen, homöopathischen Ärzten und Apotheken geregelt.

Jetzt meldet der Deutsche Apothekerverband (DAV), dass alle im Online-Vertragsportal geführten Homöopathie-Verträge des DAV mit Ablauf des 31. Dezember 2026 beendet werden. Nach Auffassung des DAV sind die Voraussetzungen für eine Fortführung der Homöopathie-Verträge aufgrund des GKV-Spargesetzes nicht mehr gegeben.

Nach Angaben des DAV wurden die Beteiligten schon im August über die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen informiert. Keiner der angeschriebenen Kostenträger habe eine abweichende rechtliche Bewertung mitgeteilt oder weiteren Regelungsbedarf hinsichtlich der Vertragsbeendigung geltend gemacht.

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