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NARZ-Mitgliederversammlung

Graue: E-Rezept-Einführung birgt Retax-Risiken

Datenübertragung, Retax-Gefahren, klamme Kassen: Bei der Mitgliederversammlung des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ) hat dessen Vorstandsvorsitzender Jörn Graue einen berufspolitischen Rundumschlag geliefert. Er wurde für weitere drei Jahre im Amt bestätigt.
Cornelia Dölger
06.09.2022  15:30 Uhr

Bei der NARZ-Mitgliederversammlung in Hamburg am 3. September holte der Vorstandsvorsitzende Jörn Graue berufspolitisch weit aus – was nicht verwundert, denn auf vielen Themenfeldern gab es in jüngster Zeit Neues für Apotheken. So thematisierte Graue in seinem Bericht zunächst die Leistungen der Apothekerschaft während der Corona-Pandemie und kritisierte zudem das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, wonach den Apotheken bekanntlich ein zeitweise höherer Kassenabschlag ins Haus steht. Dieser Schritt »bedeutet per Saldo nach unseren Berechnungen eine Honorarkürzung von etwa 120 Millionen Euro«, so Graue.

Vor dem Hintergrund des seit Langem anstehenden Inflationsausgleichs »und verweigerter Honorarerhöhungen erscheint es grotesk, dass gerade bei den Apotheken, die nur 1,9 Prozent der Gesamtkosten des Gesundheitswesens verursachen – die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen machen über 4 Prozent aus – realiter nicht vorhandene Effizienzreserven gehoben werden sollen«. Auch die seit Kurzem gesetzlich verankerten vergüteten pharmazeutischen Dienstleistungen stellten »kaum ein geeignetes Instrumentarium« dar, um die Erhöhung des Abschlags zu kompensieren, so der NARZ-Vorstandsvorsitzende.

Dass Teile der Ärzteschaft mit drastischen Forderungen und Kommentaren auf die Neuregelung reagiert haben, insbesondere in Hessen und Baden-Württemberg, sei zu erwarten gewesen und hoffentlich als »überzogene Reaktionen mit Ausnahmecharakter« zu bewerten. »Natürlich müssen wir trotz des Überschreitens der ‚roten Linie‘ mit den Ärzten im Gespräch bleiben und ihnen deutlich machen, dass wir seit unendlichen Zeiten unverbrüchliche Partner und nicht etwa Feinde sind«, betonte Graue.

Als klaren Gegner der Apotheken machte der NARZ-Vorstandsvorsitzende die europäischen Versender sowie die wachsende Zahl an Lieferdiensten und weiteren Onlineanbietern und Start-ups aus. Vorerst noch auf den OTC-Bereich beschränkt, werde deren Marketingverhalten auch durch den verzögerten E-Rezept-Start immer aggressiver, so dass es an der Zeit sei, den Gesetzgeber für die Gefahren zu sensibilisieren, die von dem expandierenden Internethandel »für die wirtschaftliche Basis der deutschen Apotheker ausgehen«, so Graue. Er betonte: »Es kann nicht angehen, die europäischen Versender glauben zu lassen, sie seien unantastbar und Deutschland sei für sie ein freier Rechtsraum.«

Zentral in Graues Rede war der Referentenentwurf zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) von Anfang August. In dem darin neu geplanten § 361a will die Bundesregierung unter anderem festlegen, welche Institutionen im Gesundheitswesen die E-Rezept-Codes direkt über den staatlichen Fachdienst empfangen können. Die Apotheken-Plattformen sind nicht dabei (darüber hat die PZ berichtet). Es geht also um sichere Datenübertragung im Zuge des E-Rezepts – die, wie Graue in seiner Rede betonte, in dem Entwurf in entscheidenden Punkten geregelt werde, zudem werde die unabhängige Rolle der Apotheken berücksichtigt. Allerdings blieben hierzu Fragen offen – »insbesondere im Hinblick auf den Zugangsschlüssel zum elektronischem Rezept und auf die Verarbeitung der Dispensierinformationen, die einer grundsätzlichen Überarbeitung und Systematisierung bedürfen«, so Graue. Es gelte deshalb, entsprechende Passagen in dem geplanten Omnibusgesetz unterzubringen.

Insgesamt bestehe in puncto sichere Datenübertragung noch Nachholbedarf – so sei es in Schleswig-Holstein noch bis vor Kurzem unter einigen Ärzten üblich gewesen, die QR-Codes des E-Rezepts per E-Mail zu übermitteln. Erst nach Einschreiten der Landesdatenschützerin sei »diesem Treiben, das durchaus auch eine Umgehung des Makelverbotes ermöglichen kann, ein unrühmliches Ende« gesetzt worden, so Graue. »Wohlmeinende Warnungen wurden bewusst in den Wind geschlagen.« Über den Vorgang sowie den Rückzug Schleswig-Holsteins aus der E-Rezept-Testphase hat die PZ ausführlich berichtet.

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