Werden die Plattformen vom E-Rezept ausgeschlossen? |
Die Betreiber von Apotheken-Plattformen sollen keine direkte Schnittstelle ins E-Rezept-System erhalten und sind daher auf alternative Weiterleitungswege angewiesen. / Foto: imago/Westend61
Das Bundesgesundheitsministerium hat in der vergangenen Woche einen ersten Entwurf für ein Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen gleich mehrere Bereiche im Gesundheitswesen angefasst werden, es handelt sich also um ein sogenanntes Omnibusgesetz. Auch für den Apothekenmarkt sind einige relevante Punkte enthalten. Wie die PZ bereits berichtete, soll es Apotheken unter anderem ermöglicht werden, Ident-Verfahren in der Telematik-Infrastruktur anzubieten.
Sehr wichtig ist auch der neu geplante § 361a. Hier will die Bundesregierung festlegen, welche Institutionen im Gesundheitswesen die E-Rezept-Codes (Token) direkt über den staatlichen Fachdienst (Server) empfangen können. Zur Erinnerung: Die Gematik hatte im Auftrag des Gesetzgebers einen zentralen Fachdienst für das E-Rezept-System aufgebaut, über den künftig alle digitalen Verordnungen gespeichert und abgerufen werden können. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf will die Regierung regeln, dass nur Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), Krankenkassen, PKV-Unternehmen, Apotheken, Vertragsärzte und Vertragszahnärzte sowie Kliniken direkt über eine in der Telematik-Infrastruktur etablierte Schnittstelle die E-Rezept-Token empfangen können – und auch nur nach vorheriger Zustimmung des Versicherten. In der Begründung heißt es, dass die oben genannten Institutionen den Versicherten bei der E-Rezept-Weiterleitung Mehrwertangebote machen können. Dafür benötigen sie allerdings direkte Schnittstellen.
Ausdrücklich nicht erwähnt sind die Betreiber der Apotheken-Plattformen, wie beispielsweise mein-apothekenportal.de (Gedisa), gesund.de (u.a. Phoenix/Noventi) oder ihreapotheken.de (u.a. Noweda/Burda). Beschließt der Bundestag die oben genannte Regelung, müssten die Plattformen die E-Rezept-Token weiterhin über Umwege empfangen. Patienten müssten beispielsweise E-Rezept-Ausdrucke oder digital empfangene Codes abfotografieren, um diese dann an die Plattformen weiterzuleiten. Klar ist: Schon heute bieten die Plattform-Betreiber genau diese Foto-Funktion an, eine indirekte Anbindung ans E-Rezept-System gibt es also schon für die Plattformen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.