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Werden die Plattformen vom E-Rezept ausgeschlossen?

Mit einem Omnibusgesetz will das Bundesgesundheitsministerium die Weiterleitung von E-Rezepten konkretisieren. In einem neuen Paragraphen soll im SGB V festgelegt werden, welche Player direkt ans E-Rezept-System angebunden werden dürfen. Die Apotheken-Plattformen sind ausdrücklich nicht dabei. Auf Nachfrage der PZ reagieren die Unternehmen allerdings gelassen.
Benjamin Rohrer
16.08.2022  12:30 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium hat in der vergangenen Woche einen ersten Entwurf für ein Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen gleich mehrere Bereiche im Gesundheitswesen angefasst werden, es handelt sich also um ein sogenanntes Omnibusgesetz. Auch für den Apothekenmarkt sind einige relevante Punkte enthalten. Wie die PZ bereits berichtete, soll es Apotheken unter anderem ermöglicht werden, Ident-Verfahren in der Telematik-Infrastruktur anzubieten.

Sehr wichtig ist auch der neu geplante § 361a. Hier will die Bundesregierung festlegen, welche Institutionen im Gesundheitswesen die E-Rezept-Codes (Token) direkt über den staatlichen Fachdienst (Server) empfangen können. Zur Erinnerung: Die Gematik hatte im Auftrag des Gesetzgebers einen zentralen Fachdienst für das E-Rezept-System aufgebaut, über den künftig alle digitalen Verordnungen gespeichert und abgerufen werden können. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf will die Regierung regeln, dass nur Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), Krankenkassen, PKV-Unternehmen, Apotheken, Vertragsärzte und Vertragszahnärzte sowie Kliniken direkt über eine in der Telematik-Infrastruktur etablierte Schnittstelle die E-Rezept-Token empfangen können – und auch nur nach vorheriger Zustimmung des Versicherten. In der Begründung heißt es, dass die oben genannten Institutionen den Versicherten bei der E-Rezept-Weiterleitung Mehrwertangebote machen können. Dafür benötigen sie allerdings direkte Schnittstellen.

Plattformen ohne direkte Schnittstelle

Ausdrücklich nicht erwähnt sind die Betreiber der Apotheken-Plattformen, wie beispielsweise mein-apothekenportal.de (Gedisa), gesund.de (u.a. Phoenix/Noventi) oder ihreapotheken.de (u.a. Noweda/Burda). Beschließt der Bundestag die oben genannte Regelung, müssten die Plattformen die E-Rezept-Token weiterhin über Umwege empfangen. Patienten müssten beispielsweise E-Rezept-Ausdrucke oder digital empfangene Codes abfotografieren, um diese dann an die Plattformen weiterzuleiten. Klar ist: Schon heute bieten die Plattform-Betreiber genau diese Foto-Funktion an, eine indirekte Anbindung ans E-Rezept-System gibt es also schon für die Plattformen.

Betreiber reagieren gelassen

Wahrscheinlich fällt die Reaktion der Plattformen auf die geplanten Neuregelungen auch deswegen eher moderat aus. Eine Sprecherin von gesund.de erklärte beispielsweise gegenüber der PZ: »Auch heute schon lösen Patienten über gesund.de ihre elektronischen Rezepte bei der Apotheke vor Ort Ihrer Wahl ein. Dies geschieht unabhängig von einem TI-Anschluss oder anderer Schnittstellen. gesund.de hat eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt und in der Umsetzung, um sicherzustellen, dass auch nach der breiten Einführung des elektronischen Rezepts möglichst viele elektronische Rezepte in der Apotheke vor Ort eingelöst werden.«

Und auch die Stellungnahme eines Sprechers von ihreapotheken.de klingt recht entspannt: »Wir haben den Referentenentwurf zur Kenntnis genommen und werden das Gesetzgebungsverfahren intensiv beobachten. Grundsätzlich setzen wir uns als Zukunftspakt Apotheke für politische Rahmenbedingungen ein, die den Interessen und dem Wohl der Vor-Ort-Apotheken dienen.«

Gedisa: Eigenes Weiterleitungsangebot in Vorbereitung

Die Betreiber-Gesellschaft des Verbändeportals (mein-apothekenportal.de) Gedisa begrüßt die geplanten, gesetzlichen Klarstellungen sogar. Ein Sprecher erklärte gegenüber der PZ: »Aus unserem wirtschaftlichen beziehungsweise unternehmerischen Blickwinkel ist die vorgesehene Regelung zur Einschränkung der Schnittstellen der E-Rezept App der Gematik in Teilen durchaus zu unterstützen. Warum? Mit der Regelung wird aus unserer Sicht nicht nur die mittlerweile etablierte E-Rezept-App der Gematik weiter gestärkt sondern auch dem drohenden ‚Wildwuchs‘ an unzähligen und ungeprüften Drittapplikationen am Markt entgegengewirkt.«

Der Gedisa-Sprecher wies ferner darauf hin, dass man derzeit an der Entwicklung einer eigenen Kundenanwendung arbeite, »die die hochsichere digitale Übermittlung von Zugangsinformationen (QR-Code) von papierbezogenen E-Rezepten unterstützt und dabei gleichzeitig die Erreichbarkeit nahezu aller Vor-Ort-Apotheken in Deutschland gewährleisten kann«. Und weiter: »Über diese Dualität der beiden Anwendungen kann nicht nur die gesamte Marktabdeckung bei geringem technischen Aufwand, sondern auch die gleichbleibende Qualität bei der Kundenberatung in den Apotheken vor Ort gewährleistet werden.«

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