| Daniela Hüttemann |
| 20.08.2026 18:00 Uhr |
Die Leichtathletik-begeisterte Senatorin verglich das BStabG, das am 30. Juli in Kraft trat, mit einem Staffelstab. Das Bundesgesundheitsministerium sei der erste Läufer gewesen. Auf die Übergabe komme es nun an, zunächst auf die Länder, dann die Leistungserbringer und schließlich die Patienten. Nur als Team komme man schnell ins Ziel.
Sie kritisierte die Vielzahl und das Durcheinander von Reformen, die oft genug nicht ausreichend ineinandergreifen oder sich gar konterkarieren würden. »Wie passt das alles zusammen?«, fragt sich die Senatorin. Ohne Patientensteuerung und Verzahnung werde es jedenfalls nicht gehen. Sie will eine bedarfsgerechte, sozialräumliche Planung.
»Wir brauchen besser abgestimmte Reformen, bei denen auch die Selbstverwaltung einbezogen wird. Hier kann der Bund von Hamburg lernen«, meint auch Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg. Er glaubt, auch mehr verbindliche Steuerung könne helfen, das Gesundheitswesen zu entlasten. Er nannte hier jedoch nicht die Apotheken, sondern »beispielsweise durch Hausärztinnen und -ärzte oder eine verpflichtende Ersteinschätzung in der Akut- und Notfallversorgung«.
Klar sei aber auch: »Diese Vorhaben bedeuten eine zusätzliche Belastung, gerade für die Kolleginnen und Kollegen im ambulanten Sektor. Deswegen muss es auch eine vernünftige finanzielle Basis für diese Veränderungen geben. Und die wird durch das GKV-Spargesetz ernsthaft gefährdet.«
Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hamburg, machte auf die drohenden Kürzungen in der psychotherapeutischen Versorgung aufmerksam. Diese Schwächung sei nicht hinnehmbar – und auch nicht ökonomisch. »Frühzeitige Behandlungen verhindern nachweislich nicht nur Chronifizierungen und Verschlimmerungen von psychischen Symptomen, sondern auch damit verbundene erhebliche volkswirtschaftliche Folgekosten.«