| Daniela Hüttemann |
| 20.08.2026 18:00 Uhr |
Das GKV-Spargesetz betrifft alle Heilberufekammern, sogar die Tierärzte. Hier deren Präsidentinnen und Präsidenten mit der Gesundheitssenatorin, von links nach rechts: Holger Gnekow (Apotheker), Dr. Susanne Elsner (Tierärzte), Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer, Heike Peper (Psychotherapeuten), Konstantin von Laffert (Zahnärzte) und Dr. Pedram Emami (Ärzte). / © PZ/Daniela Hüttemann
Kein Schietwetter, aber unklare Aussichten trübten das gemeinsame Sommerfest der Hamburger Heilberufekammern. Rund 100 Gäste aus Politik, Gesundheitswesen und Medien waren am Mittwochabend im Hamburger Hafenclub zusammengekommen – passend zum Schul- und Parlamentsbeginn.
Moderator Dirk Schnack fragte die Präsidentinnen und Präsidenten der fünf Kammern, welches aktuelle Gesetzesvorhaben sie derzeit am meisten beschäftige. Die häufigste Antwort war das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). »Durch die Anhebung des Kassenrabattes bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie die Inkassodienste bei der Erhöhung der Zuzahlungen leisten wir wiederum einen großen Beitrag zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenkassen«, kritisierte Apothekerkammerpräsident Holger Gnekow.
Zudem kritisierte er, dass die Politik bislang nichts gegen die unfairen Wettbewerbschancen des Versandhandels unternommen hat. Er nannte hier die laschen Regelungen bezüglich Kühlung bei der Auslieferung von Medikamenten und dass ausländische Internetapotheken massiv damit werben, den Patienten die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung zu erlassen, die zum 1. Januar erhöht wird.
Es gab aber auch Positives zu berichten: »Durch die umfangreichen Gesetzesänderungen in diesem Sommer werden den Apotheken vielfältige neue Aufgaben übertragen. Mit der Einbindung in das Primärversorgungssystem werden die Vor-Ort-Apotheken die Notfallversorgung sehr niederschwellig unterstützen und damit entlasten können.«
Die Apotheken wollen »allererste Anlaufstelle« sein. Ein Baustein sei hier die assistierte Telemedizin. »Wir würden es gern eng mit der regionalen Ärzteschaft machen, um den ein oder anderen Fall abzufangen beziehungsweise den Gang in die Notaufnahme zu verhindern.« Darauf reagierte die Ärzteschaft zurückhaltend, wenn auch nicht direkt ablehnend. Gnekow betonte: »Wir sind nur der Anlaufpunkt und vermitteln den Kontakt. Die therapeutische Leistung muss von Ärzten erbracht werden.«
Auf offene Ohren dürfte er damit bei Gesundheits- und Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) gestoßen sein. Sie nannte eine gute Patientensteuerung als eine der großen Zukunftsaufgaben des Gesundheitswesens, damit Patientinnen und Patienten die richtige und angemessene Versorgung zeitnah bekommen. Das gehe nur mit einer guten Zusammenarbeit. Entscheidend seien die gute Erreichbarkeit und »was die Patienten annehmen«.
Die Leichtathletik-begeisterte Senatorin verglich das BStabG, das am 30. Juli in Kraft trat, mit einem Staffelstab. Das Bundesgesundheitsministerium sei der erste Läufer gewesen. Auf die Übergabe komme es nun an, zunächst auf die Länder, dann die Leistungserbringer und schließlich die Patienten. Nur als Team komme man schnell ins Ziel.
Sie kritisierte die Vielzahl und das Durcheinander von Reformen, die oft genug nicht ausreichend ineinandergreifen oder sich gar konterkarieren würden. »Wie passt das alles zusammen?«, fragt sich die Senatorin. Ohne Patientensteuerung und Verzahnung werde es jedenfalls nicht gehen. Sie will eine bedarfsgerechte, sozialräumliche Planung.
»Wir brauchen besser abgestimmte Reformen, bei denen auch die Selbstverwaltung einbezogen wird. Hier kann der Bund von Hamburg lernen«, meint auch Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg. Er glaubt, auch mehr verbindliche Steuerung könne helfen, das Gesundheitswesen zu entlasten. Er nannte hier jedoch nicht die Apotheken, sondern »beispielsweise durch Hausärztinnen und -ärzte oder eine verpflichtende Ersteinschätzung in der Akut- und Notfallversorgung«.
Klar sei aber auch: »Diese Vorhaben bedeuten eine zusätzliche Belastung, gerade für die Kolleginnen und Kollegen im ambulanten Sektor. Deswegen muss es auch eine vernünftige finanzielle Basis für diese Veränderungen geben. Und die wird durch das GKV-Spargesetz ernsthaft gefährdet.«
Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hamburg, machte auf die drohenden Kürzungen in der psychotherapeutischen Versorgung aufmerksam. Diese Schwächung sei nicht hinnehmbar – und auch nicht ökonomisch. »Frühzeitige Behandlungen verhindern nachweislich nicht nur Chronifizierungen und Verschlimmerungen von psychischen Symptomen, sondern auch damit verbundene erhebliche volkswirtschaftliche Folgekosten.«