Geringe Giftspuren in weiterem Tütchen |
Nach dem Tod einer Frau und ihres notgeborenen Babys wurde die Kölner Apotheke, aus der die giftige Glucose-Zubereitung stammt, behördlich geschlossen. Der Inhaber will nun per einstweiliger Verfügung die Wiedereröffnung erwirken. / Foto: picture alliance / Reuters
Im Fall der vergifteten Glucose aus einer Kölner Apotheke mit zwei Toten haben die Ermittler in einem Tütchen einer weiteren Patientin Spuren der toxischen Substanz festgestellt. Dabei es sich nur um sehr geringe Spuren, «die bei einer Einnahme offenbar nicht gesundheitsschädigend gewesen wären», erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln am Mittwoch auf Anfrage.
Die Patientin hatte das Tütchen nach einem Aufruf der Behörden abgegeben. Der Inhalt war dann vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Köln untersucht worden. Weitere Personen hätten sich auf den Aufruf nicht gemeldet. Um welche toxische Substanz es sich in dem Glucosemittel beziehungsweise Tütchen genau handelt, wollten die Behörden aus ermittlungstaktischen Gründen bisher nicht sagen.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben in alle Richtungen. Derzeit würden weiterhin Beweismittel ausgewertet und Zeugen vernommen. «Konkrete Hinweise darauf, dass in der betreffenden Apotheke gelagerte Glucose in anderen Apotheken verkauft worden wäre, liegen - jedenfalls derzeit - nicht vor», heißt es von der Behörde.
Eine schwangere Frau und ihr notgeborener Säugling waren vor knapp zwei Wochen an Organversagen gestorben, nachdem die 28-Jährige eine Glucose-Mischung aus einer Kölner Apotheke zu sich genommen hatte. Erst einige Tage später wurde die Öffentlichkeit informiert und der betroffenen Apotheke untersagt, weiter Medikamente abzufüllen oder selbst zu mischen. Weitere drei Tage später ordneten Land und
Bezirksregierung die vorübergehende Schließung der Apotheke sowie der beiden anderen Apotheken des Betreibers durch die Stadt Köln an.
Unterdessen klagt der Betreiber der Kölner Apotheke laut Gerichtsangaben auf Wiedereröffnung. Er habe eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt beantragt, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Kölner Verwaltungsgerichts. Es gehe um drei Apotheken. «Er möchte erreichen, dass er sie wieder öffnen darf», sagte die Sprecherin. Das Gericht werde frühestens nächste Woche darüber entscheiden. Der Kölner «Express» hatte über den Gerichtsantrag und das Analysergebnis zu dem abgegebenen Tütchen online berichtet.
Das NRW-Gesundheitsministerium hatte die vorübergehende Schließung der drei Kölner Apotheken damit begründet, dass jegliches Restrisiko für Patienten ausgeschlossen werden soll. Da die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungsrichtung ausgeschlossen habe und damit unklar sei, ob möglicherweise kriminelle Energie dahinter gestanden haben könnte, müsse es um weitestgehenden Patientenschutz gehen, argumentierte es.