Kölner Apotheken dürfen wieder öffnen |
Die Verunreinigung in der Glucosemischung aus einer Kölner Apotheke ist vermutlich auf eine Verwechslung zurückzuführen. Die drei Apotheken des Betreibers dürfen jetzt wieder öffnen. / Foto: dpa/Marcel Kusch
Die Herstellung eigener Arzneimittel bleibe den Apotheken aber weiterhin untersagt, wie das Gesundheitsministerium in Abstimmung mit der Stadt Köln am Freitag mitteilte. Das Verbot soll so lange bestehen bleiben, bis Maßnahmen eingeführt seien, die eine solche Verunreinigung in Zukunft ausschlössen. Zuvor waren die Apotheken aus Sicherheitsgründen vorläufig geschlossen worden. Sie hatten nur noch Pflegeheime beliefern dürfen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen zwei Mitarbeiter der Apotheke wegen fahrlässiger Tötung. Die Verunreinigung der Glucose sei eher auf ein Versehen als auf Vorsatz zurückzuführen, hatte der Kölner Staatsanwalt Ulrich Bremer gesagt. Die Beschuldigten hätten sehr umfangreiche Aussagen zu ihren Aufgaben und den Abläufen in der Apotheke gemacht. Die Substanz Lidocainhydrochlorid, die zum Tod der Frau und ihres Kindes geführt hatte, sei in einem sehr ähnlichen Gefäß gelagert gewesen wie die Glucose.