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Köln

Verunreinigte Glucosemischung – vermutlich ein Versehen

Knapp einen Monat nach den Todesfällen durch eine verunreinigte Glucosemischung aus einer Kölner Apotheke gibt es erste Hinweise, wie es dazu kommen konnte. Vieles deutet auf ein Versehen hin. 
dpa
PZ
11.10.2019  14:18 Uhr

Nach dem Tod einer jungen Mutter und ihres Babys durch eine verunreinigte Glucosemischung aus einer Kölner Apotheke ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen zwei Mitarbeiter des Unternehmens. Die Verunreinigung der Glucose sei eher auf ein Versehen als auf Vorsatz zurückzuführen, sagte der Kölner Staatsanwalt Ulrich Bremer am Freitag. Die »Rheinische Post« hatte zuvor berichtet.

Die Beschuldigten hätten sehr umfangreiche Aussagen zu ihren Aufgaben und den Abläufen in der Apotheke gemacht. Die giftige Substanz - das Lokalanästhetikum Lidocainhydrochlorid - sei in einem sehr ähnlichen Gefäß gelagert gewesen wie die Glucose. Es deute einiges daraufhin, dass ein Rest der Substanz in einen anderen Glucosebehälter gekippt wurde, da man den Rest ebenfalls für Glucose gehalten hatte, erklärte Bremer. »Das ist ein wahrscheinliches Szenario.« Dieses Szenario würde auch erklären, warum in verschiedenen in der Apotheke abgefüllten Glucose-Tütchen eine unterschiedliche Konzentration des Lidocainhydrochlorids festgestellt wurde: Die ersten aus dem Gefäß abgefüllten Portionen hätten eine hohe Konzentration gehabt, spätere eine geringere.

Eine Frau und ihr durch einen Notkaiserschnitt geborenes Baby waren am 19. September an Organversagen gestorben. Zuvor hatte die 28-Jährige eine Glucosemischung aus der Kölner Apotheke zu sich genommen. Das Präparat war Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft. Erst einige Tage später wurde die Öffentlichkeit informiert und der betroffenen Apotheke untersagt, Medikamente abzufüllen oder selbst zu mischen. Die Apotheke sowie zwei weitere des gleichen Apothekenbesitzers wurden zudem aus Sicherheitsgründen von der Bezirksregierung vorläufig geschlossen. Sie dürfen jetzt wieder öffnen, teilte heute das zuständige Gesundheitsministerium in Abstimmung mit der Stadt Köln mit. Die Herstellung eigener Arzneimittel bleibt aber noch untersagt.

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