DDG fordert Erstattung von Glucose-Fertiglösungen |
Seit 2012 gehört das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes zur Routineuntersuchung bei werdenden Müttern. Doch viele Kassen erstatten die Glucose-Fertiglösung für den Test nicht mehr. / Foto: Your Photo Today
Aus Kostengründen erstatten viele Krankenkassen die Glucose-Fertiglösung für das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes nicht mehr. Stattdessen soll die Lösung mit reiner Glucose aus der Apotheke in der Arztpraxis selbst hergestellt werden. Die vermeintliche Ersparnis von 4,30 Euro pro Test könne jedoch die Gesundheit von Schwangeren und ihrer ungeborenen Kinder gefährden, warnt die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und fordert deshalb die Erstattung der Glucose-Fertiglösung von allen Kassen.
Die Selbstanmischung berge nicht nur das Risiko für Verunreinigungen, mahnt die DDG, auch könnten Ungenauigkeiten in der Anwendung zu falschen Testergebnissen führen. Erschwerend komme hinzu, dass der Sparkurs der Kostenträger die dauerhafte Verfügbarkeit der Fertiglösung bedrohe. Die Fachgesellschaft rät deshalb von der Selbstherstellung ausdrücklich ab und fordert die kassenärztlichen Vereinigungen und den GKV-Spitzenverband auf, die Fertiglösung im Sinne der Gesundheit von Schwangeren und ihrer ungeborenen Kinder zu erstatten. Durch die versehentliche Verunreinigung der Glucose mit Lidocain für einen selbst angerührten oGTT aus einer Kölner Apotheke starben im September dieses Jahrs eine Schwangere und ihr Kind.
Laut Mutterschaftsrichtlinien wird seit 2012 das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes – auch Gestationsdiabetes genannt (GDM) – von den Krankenkassen erstattet. Der zweistufige Test wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Dazu trinkt die werdende Mutter zunächst eine Lösung mit 50 Gramm Glucose. Werden daraufhin erhöhte Blutzuckerwerte gemessen, folgt ein Nüchtern-Test mit 75 Gramm Glucose.
Einige Krankenkassen haben laut DDG aus Kostengründen beschlossen, Fertiglösungen nicht mehr zu erstatten. »Stattdessen sollen Praxen die benötigte Glucose in Pulverform aus Apotheken beziehen und die Lösung für den oGTT selbst zubereiten«, berichtet Professor Dr. Ute Schäfer-Graf, Sprecherin der DDG-Arbeitsgruppe »Diabetes und Schwangerschaft«. Bereits 2016 wies die DDG in einer Stellungnahme auf den dadurch erhöhten organisatorischen Aufwand in Praxen sowie auf gesundheitliche Risiken für die Patientinnen und ihre ungeborenen Kinder hin.