Gekommen, um zu bleiben |
Daniela Hüttemann |
19.03.2023 08:00 Uhr |
Entwickelt der Patient zum Beispiel nach 20 oder 30 Jahren Krebs? Reicht eine einmalige Behandlung ein Leben lang oder braucht er einen weiteren Therapiezyklus? Ist dies überhaupt möglich oder würde der Vektor des Gentherapeutikums von Antikörpern sofort neutralisiert werden, da das Immunsystem ihn wiedererkennt? »Das hängt sehr vom verwendeten Gentherapievektor ab«, so Schambach. »Auch für immunologisch aktivierende Genfähren haben wir mittlerweile Möglichkeiten, einen Genfähren-Ersatz zu finden.«
Bislang geht man davon aus, dass die einmalige Behandlung in vielen Fällen ausreicht, insbesondere wenn die körpereigene DNA modifiziert wird. Liegt die künstliche DNA als Episom vor, könnte sie theoretisch im Lauf der Jahre durch die Zellteilung ausgedünnt werden. Dann könnte die Wirkung nachlassen. »Dieser Effekt würde in sich nicht teilenden Zellen nicht so stark ausgeprägt sein«, erläutert Schambach. Hier sei trotzdem eine zeitlich lange Genexpression möglich.
Solche Unsicherheiten und die hohen Kosten rechtfertigen den Einsatz bislang nur bei schweren, ansonsten unheilbaren Erkrankungen mit niedriger Lebenserwartung, bei denen die Pathogenese eindeutig geklärt und natürlich genetisch bedingt ist.
»Wir machen bei jedem einzelnen Patienten und für jede Erkrankung eine Risiko-Nutzen-Bewertung, immer im Vergleich zum State of the Art«, versichert Schambach. »Nach wie vor ist bei SCID der Goldstandard die Knochenmarktransplantation, aber wenn kein passender Spender gefunden wird, können wir autologe Stammzellen nun genetisch korrigieren.«
Ein anderes Beispiel ist die Beta-Thalassämie, bei der eine Untereinheit des Hämoglobins fehlgebildet wird. Die Folge kann eine ausgeprägte Anämie sein. Mittels Gentherapie wird der Körper in die Lage versetzt, wieder die fetale Beta-Globin-Untereinheit des Hämoglobins zu bilden.
Zwei Jahre lang war ein entsprechendes Gentherapeutikum (Betibeglogen Autotemcel (Zynteglo® von Bluebird Bio) in der EU zugelassen. Es wurde aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt genommen, nachdem sein Vertrieb zuvor aufgrund vorläufiger Sicherheitsbedenken, die sich nicht bestätigten, gestoppt worden war. In den USA ist es weiterhin erhältlich.
Die Benennung von Gentherapien gibt die Weltgesundheitsorganisation vor. Die Freinamen von Gentherapeutika bestehen immer aus zwei Teilen. Der erste gibt Hinweise auf das zu reparierende Gen, der zweite auf den Vektor. Zwei Beispiele: Val-octoco-gen Roxa-parvo-vec (Roctavian®) und Ona-semno-gen Abe-parvo-vec (Zolgensma®).