G-BA führt Rekordzahl an Nutzenbewertungen durch |
Eine weitere gesetzliche Klarstellung griff erstmals 2020: Seitdem fallen alle neuartigen Gen- und Zelltherapeutika automatisch unter die frühe Nutzenbewertung. Einzige Ausnahme sind biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte. »Der G-BA muss also keine Entscheidung mehr darüber treffen, ob ein solches Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) im Einzelfall als neue Behandlungsmethode bewertet werden muss«, heißt es. Seit dem vergangenen Jahr sind die Nutzenbewertungsbeschlüsse des G-BA auch so aufbereitet, dass die Ärzte sie direkt in ihrer Verordnungssoftware sehen können. Die Hoffnung des Gesetzgebers ist, dass die Ergebnisse künftig bei der Verschreibung von Arzneimitteln eine größere Rolle spielen.
Auch der Innovationssauschuss, der beim G-BA angesiedelt ist, hatte im vergangenen Jahr alle Hände voll zu tun. Demnach gingen insgesamt 259 Projektanträge ein, von denen 61 Projekte bewilligt wurden. Seit 2016 hat der G-BA den Auftrag, neue Versorgungsformen zu fördern. Sie sollen die über die bisherige Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen und diese verbessern.