Früh erkennen, Erblindung vermeiden |
Die Früherkennung ist die einzige Möglichkeit, einen Sehverlust durch ein Glaukom zu vermeiden. Mithilfe moderner Diagnostik lässt sich die Erkrankung erkennen, bevor Symptome auftreten. Der Berufsverband Deutscher Augenärzte (BVA) empfiehlt eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung für Menschen ab 40 Jahren. Dabei werden der Augeninnendruck und der Sehnerv überprüft.
Liegt ein Glaukomverdacht vor, folgen weitergehende Untersuchungen. Die Screening-Untersuchungen sind nicht Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die GKV übernimmt die Kosten nur, wenn ein Glaukom bereits diagnostiziert wurde oder ein begründeter Verdacht darauf vorliegt.
Die Frühdiagnostik des Glaukoms beinhaltet die Augeninnendruckmessung (Tonometrie), die Beurteilung des Kammerwinkels (Gonioskopie) und die Untersuchung des Sehnervenkopfes (Funduskopie). Bei der Funduskopie lassen sich typische Glaukomschäden wie die Aushöhlung des Sehnervenkopfes (Papillenexkavation) beurteilen.
Aussagekräftig ist der Augeninnendruck erst in Verbindung mit der Messung der Hornhautdicke (Pachymetrie), da diese den Druck beeinflusst. Ein IOD oberhalb des Normbereichs kann auf ein Glaukom hinweisen. Bei Verdacht gibt ein Tagesdruckprofil oder ein stationäres Augendruckprofil Aufschluss über IOD-Schwankungen. Dabei wird der IOD in der Regel zwischen 16 und 17 Uhr, zwischen 20 und 21 Uhr sowie zwischen 23 und 24 Uhr gemessen, ebenso morgens im Liegen zwischen 6 und 7 Uhr sowie zwischen 8 und 9 Uhr.
Die Technik der optischen Kohärenztomografie (OCT) war ein Meilenstein in der Glaukomdiagnostik. Das bildgebende Verfahren arbeitet mit einem schwachen Laserstrahl und ist berührungs- und schmerzfrei. Es stellt empfindliche Strukturen wie die retinale Nervenfaserschicht und den Sehnervenkopf in hoher Auflösung dar und vermisst sie. So können feinste Veränderungen über die Zeit bestimmt werden, um Aussagen über die individuelle Progressionsrate zu treffen (Abbildung).
Bei nachgewiesener Glaukomerkrankung zahlt die GKV für diese Untersuchung, als Vorsorgeleistung nicht.
Die quantitative Erfassung des Gesichtsfeldes bezeichnet man als Perimetrie. Unter dem Gesichtsfeld versteht man den Sehbereich, den man wahrnimmt, ohne den Kopf zu drehen und die Augen zu bewegen. Die Defekte des Sehnervs können unterschiedlich ausgeprägt sein und führen im Verlauf der Erkrankung zu einer Abnahme des Blickfeldes.
Gesichtsfelddefekte nimmt der Patient selbst häufig sehr spät oder überhaupt nicht wahr. Das liegt einerseits daran, dass – anders als bei einer Makuladegeneration – die Gesichtsfeldeinschränkungen von außen nach innen verlaufen, andererseits daran, dass das gesunde Auge die fehlenden Bereiche des erkrankten Auges kompensieren kann. Das Maß für den Gesichtsfeldschaden ist die mittlere Defekttiefe (MD). Sie wird in Dezibel (dB) angegeben und sollte idealerweise bei 0 liegen.
Die Progression des Gesichtsfeldschadens zeigt eine große Variabilität. Die MD kann bis zu 11 dB pro Jahr abnehmen, wobei eine mittlere Defekttiefe von –15 dB bereits eine schwerwiegende funktionelle Einschränkung darstellt.