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Preisverordnung aufgehoben

Freie Preise für SARS-CoV-2 Antigentests

Ab 1. Januar 2021 gibt es für die Abgabe von Antigentests keine Preisbindung mehr. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die seit 9. Dezember geltende Preisverordnung aufgehoben.
Ev Tebroke
30.12.2020  12:08 Uhr

Antigentests spielen seit einiger Zeit eine entscheidende Rolle, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Insbesondere in Pflegeheimen, bei Rettungsdiensten und in Schulen und Kitas kommen sie verstärkt zum Einsatz. Auch Apotheken dürfen Kunden ohne Symptome auf SARS-CoV-2 testen. Das hat das BMG kürzlich klargestellt. Die Kosten dafür tragen die Kunden selbst. Ansonsten – bei Personen, die laut Corona-Testverordnung berechtigt sind – erstatten die Krankenkassen die Sachkosten für die Tests in Höhe von jeweils 9 Euro.

Um überhöhten Abgabepreisen und damit hohen Kosten für die Gesetzliche Krankenversicherung entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Preise für Antigentests gedeckelt. Per Verordnung hat es seit dem 9. Dezember die maximalen Zuschläge, die Großhändler und Apotheken bei der Abgabe der Tests berechnen dürfen, festgeschrieben. Apotheken können bislang pro Test 60 Cent plus Umsatzsteuer auf den Abgabepreis des Herstellers als Honorar aufschlagen, Händler und Großhändler bekommen 40 Cent plus Steuer. Diese Verordnung ist nun aufgehoben, wie das BMG mitteilte. Die sogenannte »Verordnung zur Aufhebung der Preisverordnung für SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung« wurde heute am 30. Dezember 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

»Das Ziel der Regelung, Preise oberhalb der Sachkostenvergütung (9 Euro pro Test) für notwendige Tests insbesondere in Pflegeheimen zu vermeiden, ist bereits erreicht worden«, so eine Sprecherin des BMG. »Die inzwischen große Anzahl an Anbietern und die verbesserte Sachkostenvergütung für Leistungserbringer sorgen für einen inzwischen funktionierenden Preis- und Qualitätswettbewerb und eine sichere Versorgung mit Antigentests.«

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