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Coronavirus

Apotheken dürfen Antigentests durchführen

Um das Infektionsgeschehen besser eindämmen zu können, dürfen grundsätzlich auch Apotheken Antigen-Schnelltests durchführen. Darauf haben sich nach ABDA-Angaben Bund und Länder geeinigt. Die Test-Abgabe an Laien bleibt weiterhin untersagt.
Ev Tebroke
21.12.2020  13:35 Uhr
Apotheken dürfen Antigentests durchführen

Um die Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2 zu minimieren, spielen Antigen-Schnelltests eine wichtige Rolle.  Schließlich liefern sie ohne Labor-bedingte Wartezeiten ein recht zuverlässiges Ergebnis innerhalb von etwa 20 Minuten. In Kliniken und Pflegeheimen werden sie daher auch schon flächendeckend angewendet. Künftig dürfen nun auch Apotheken solche sogenannten Point-of-Care-Tests (PoC) an symptomfreien Personen durchführen. Das teilte die ABDA am heutigen Montag mit. Demnach haben sich Bund und Länder vergangene Woche auf eine gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist. Ob Apotheken diese Tests anbieten möchten, bleibt ihnen aber selbst überlassen. Eine Verpflichtung zur patientennahen Labordiagnostik gibt es laut ABDA nicht. Auch seien die Tests ausschließlich für Patienten ohne Krankheitssymptome vorgesehen. Patienten mit Symptomen müssen sich weiterhin an einen Arzt wenden. Die Tests zahlen die Verbraucher selbst, die Preise zur Durchführung eines Antigentests kann jede Apotheke eigenständig kalkulieren.

»Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums und der für die Aufsicht zuständigen Landesministerien steht es jedem Apothekenleiter frei, Antigentests durchzuführen,« erläutert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, werde aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten, betonte er. Die Umsetzung des Testangebots in Apotheken soll laut Schmidt überwiegend regional erfolgen: »Die meisten Fragen dürften auf Länderebene geklärt werden. Die apothekerlichen Bundesorganisationen werden den Prozess aber unterstützen.«

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