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Coronavirus

Apotheken dürfen Antigentests durchführen

Um das Infektionsgeschehen besser eindämmen zu können, dürfen grundsätzlich auch Apotheken Antigen-Schnelltests durchführen. Darauf haben sich nach ABDA-Angaben Bund und Länder geeinigt. Die Test-Abgabe an Laien bleibt weiterhin untersagt.
Ev Tebroke
21.12.2020  13:35 Uhr

Um die Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2 zu minimieren, spielen Antigen-Schnelltests eine wichtige Rolle.  Schließlich liefern sie ohne Labor-bedingte Wartezeiten ein recht zuverlässiges Ergebnis innerhalb von etwa 20 Minuten. In Kliniken und Pflegeheimen werden sie daher auch schon flächendeckend angewendet. Künftig dürfen nun auch Apotheken solche sogenannten Point-of-Care-Tests (PoC) an symptomfreien Personen durchführen. Das teilte die ABDA am heutigen Montag mit. Demnach haben sich Bund und Länder vergangene Woche auf eine gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist. Ob Apotheken diese Tests anbieten möchten, bleibt ihnen aber selbst überlassen. Eine Verpflichtung zur patientennahen Labordiagnostik gibt es laut ABDA nicht. Auch seien die Tests ausschließlich für Patienten ohne Krankheitssymptome vorgesehen. Patienten mit Symptomen müssen sich weiterhin an einen Arzt wenden. Die Tests zahlen die Verbraucher selbst, die Preise zur Durchführung eines Antigentests kann jede Apotheke eigenständig kalkulieren.

»Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums und der für die Aufsicht zuständigen Landesministerien steht es jedem Apothekenleiter frei, Antigentests durchzuführen,« erläutert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, werde aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten, betonte er. Die Umsetzung des Testangebots in Apotheken soll laut Schmidt überwiegend regional erfolgen: »Die meisten Fragen dürften auf Länderebene geklärt werden. Die apothekerlichen Bundesorganisationen werden den Prozess aber unterstützen.«

Abgabe an Laien weiterhin verboten

Nun herrscht also Klarheit in einem bislang rechtlichen Graubereich. Denn zwar hat das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz im November den sogenannten Arztvorbehalt bei der Anwendung von In-vitro-Diagnostika gekippt, die für patientennahe Schnelltests bei Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 verwendet werden. Zudem ermöglichte die geänderte Medizinprodukte-Abgabeverordnung den Apotheken die Abgabe solcher Tests an Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeheime, Schulen und Kitas. Was die Durchführung von Antigentests in Apotheken betrifft, so interpretierten BMG und ABDA die Rechtslage aber unterschiedlich. Das BMG war der Ansicht, Apotheken dürften diese Tests durchführen. Die ABDA ging vom Gegenteil aus. Diese Divergenz hatte sich zuletzt auch beim ABDA-Talk von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und ABDA-Präsident Schmidt Anfang Dezember gezeigt. Nun gibt es also eine klare Regelung: Auch Apotheker oder pharmazeutisches Apothekenpersonal dürfen nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte PoC-Tests durchführen. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat eine Handreichung für Apotheker erarbeitet, die Informationen und Hinweise zu Arbeitsschutz-Rahmenbedingungen enthält. Zu finden ist sie auf der ABDA-Website im Mitgliederbereich.

Kunden fragen häufig nach Selbsttests

Eine Abgabe der Tests an Laien ist aber nach wie vor nicht möglich. Denn derzeit sind keine Antigen-Selbsttests am Markt, die von Laien angewendet werden dürfen. Dabei ist die Nachfrage in den Apotheken nach solchen Tests sehr groß, wie eine aktuelle Blitzumfrage des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) unter 250 Mitgliedsapotheken ergeben hat.  Demnach fragen vor allem Laien in den Apotheken nach Corona-Schnelltests. Ärzte, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Pflegedienste, Pflegeheime und Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas fragten die Tests demnach vergleichsweise weniger oft an. Im direkten Vergleich bewege sich auch die Nachfrage von Pflegeheimen auf einem niedrigen Niveau, teilte der AVNR heute mit.

Offensichtlich gebe es in der Bevölkerung eine große Bereitschaft, sich selber testen zu wollen, kommentiert der AVNR-Vorsitzende Thomas Preis das Umfrageergebnis. »Das ist ein klares Signal, dass endlich zuverlässige Tests entwickelt werden und auf den Markt kommen müssen, die auch von Laien einfach umgesetzt werden können.« Hier seien in erster Linie Diagnostikhersteller im Verbund mit Zulassungsbehörden gefordert. Zuletzt hatten sich auch Experten wie der Virologe Professor Alexander Kekulé für eine Freigabe von Schnelltests an Laien ausgesprochen. 

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