Fokus auf Entzündung und Remission |
Im September 2022 bekam mit Tezepelumab (Tezspire®) ein weiterer Antikörper mit neuartiger Wirkoption in der Asthmatherapie eine Zulassung für den europäischen Arzneimittelmarkt. Zielstruktur des IgG2λ-Antikörpers ist das Zytokin Thymus-Stroma-Lymphopoietin (TSLP), das durch Bindung an seine heterodimeren Rezeptoren vielfältige immunmodulierende Effekte entfaltet. TSLP steht in der Hierarchie der inflammatorischen Signalkaskaden ganz weit oben und fördert die Aktivierung von dendritischen Zellen, Makrophagen und Eosinophilen sowie die Reifung und Differenzierung von TH2-Zellen (Abbildung 3).
Das Zytokin TSLP wird durch unterschiedliche Trigger der Asthmaerkrankung, zum Beispiel Allergene, aber auch Partikel, verstärkt aus pulmonalen Epithelzellen freigesetzt und fördert die Entzündungsreaktionen bei unterschiedlichen Asthmaformen in gleicher Weise. Da die TSLP-Level mit der Hyperreagibilität, aber auch mit Krankheitspersistenz und Progression korrelieren, erscheint das Protein als universelles und neues Target zur Unterdrückung von Progression und Persistenz der Erkrankung. Tatsächlich führt dessen Hemmung zu einer Verringerung verschiedener Biomarker (Eosinophilenanzahl im Blut, IgE, IL-5, IL-4, IL-13 und fraktioniertes exhaliertes Stickstoffmonoxid/FeNO), die eine Hemmung unterschiedlicher Asthmaformen beweisen (13).
Abbildung 3: Die Rolle des proinflammatorischen Zytokins TSLP in der Aktivierung verschiedener Immunzellen und im Prozess der Asthmaprogression. Die Freisetzung von TSLP aus bronchialen Epithelzellen wird durch verschiedene– allergische wie auch nicht allergische– Trigger induziert. Modifiziert nach (16) / Foto: PZ/Stephan Spitzer
Das Biologikum ist zugelassen zur Add-on-Therapie bei Patienten ab zwölf Jahren, deren Asthmaausprägung trotz hoch dosierter ICS und einem weiteren Arzneimittel in der Erhaltungstherapie nur unzureichend kontrollierbar ist. Die Patienten können den Antikörper in einer Dosierung von 210 mg subkutan monatlich selbst applizieren. Die häufigsten unerwünschten Ereignisse waren in den Zulassungsstudien Pharyngitis, Hautausschlag, Arthralgie und Reaktionen an der Injektionsstelle wie Erytheme, Schwellungen und Schmerzen.
Nach Stellungnahme des IQWiG habe der Hersteller keine geeigneten Studiendaten vorgelegt, um Tezepelumab einen Zusatznutzen anerkennen zu können (14). Das Urteil des G-BA wird für Ende Mai erwartet.