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Vorschläge Finanzkommission
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Fixum schrittweise anheben, pDL-Topf auflösen

Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Empfehlungen vorgelegt, mit denen die Kassenfinanzen kurzfristig stabilisiert werden sollen. Das Apothekenhonorar soll angehoben werden, allerdings über mehrere Jahre verteilt. Zudem soll der Topf für pharmazeutische Dienstleistungen dem Gesundheitsfonds zugeführt werden.
AutorKontaktPZ
Datum 30.03.2026  14:50 Uhr

pDL-Topf auflösen

Die Kommission schlägt außerdem vor, den Topf der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) an den Gesundheitsfonds auszuschütten. Dort liegen aktuell nicht abgerufene Mittel von 550 bis 600 Millionen Euro. Das jährliche Einzahlvolumen betrage etwa 150 Millionen Euro, während derzeit nur etwa 30 Millionen Euro für pharmazeutische Dienstleistungen verausgabt würden.

Höhere Zuzahlungen geplant

Was die Apotheken direkt betrifft, werden zudem höhere Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente vorgeschlagen. Diese liegen aktuell zwischen 5 und 10 Euro, der Korridor soll auf 7,50 Euro bis maximal 15 Euro angehoben werden. Außerdem soll den Krankenkassen verboten werden, Homöopathie als Satzungsleistung zu erstatten.

Für die Ärzte interessant ist etwa die Anregung, die Vergütungsregeln aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ersatzlos zu streichen.  Das gesteigerte Vergütungsvolumen habe nicht zu einer Verbesserung der Wartezeiten für GKV-Versicherte geführt, so die Expertinnen und Experten. Die Wartezeiten für Patientinnen und Patienten hätten sogar noch zugenommen. Auch der Bundesrechungshof (BRH) sah in der Maßnahmen schon zuvor ein Milliardengrab und empfahl die Streichung.

Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende komplett beim Bund

Lange hatte man im Vorhinein auch über die versicherungsfremden Leistungen wie die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden diskutiert – nun schlägt die Kommission vor, dass diese Leistungen künftig komplett vom Bund übernommen werden, so wie es politisch auch schon einmal angedacht war. Man sieht hierin »zwei wesentliche Effekte«: zum einen die Entlastung der Beitragszahlenden sowie der Arbeitgeber, zum anderen eine stärkere Beteiligung des Steueraufkommens an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben. Die Kassen hatten dies schon lange gefordert und sogar Klage gegen den Bund eingereicht.

Die Kommission streift zudem das Thema Steuern auf Arzneimittel. In Deutschland liege man mit 19 Prozent, also dem allgemeinen Umsatzsteuersatz, im EU-Vergleich auf Platz drei der Länder mit dem höchsten Steuersatz auf Arzneimittel– nur in Bulgarien und Dänemark würden das noch toppen. 

Befürworter einer Umsatzsteuerreduktion argumentierten, dass Arzneimittel lebensnotwendige Güter darstellten und daher eine Angleichung der Steuersätze zu Grundnahrungsmitteln sachgerecht sei, heißt es in dem Bericht. Die Kassen würden entlastet, was am Ende auch den Versicherten durch »potentiell niedrigere Beitragssätze« zugute käme.

Eine Reduktion vorschlagen mag die Kommission dennoch nicht; zu befürchten seien »Sickereffekte«: Etwa wenn Preise nachverhandelt werden, könnten Hersteller die durch eine Umsatzsteuersenkung entstehenden Vorteile durch höhere Einstiegspreise ausgleichen, wodurch ein Großteil der erwarteten Einsparungen langfristig verpuffe und zugleich die Umsatzsteuer als staatliche Einnahme entfiele. Zu riskant, meint die Kommission und sieht von einer Empfehlung ab.

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