Neue Sparpläne für die Kassen: Für die Expertenkommission sprachen der Vorsitzende Professor Wolfgang Greiner (2.v.r.), Professor Ferdinand M. Gerlach und Professorin Leonie Sundmacher. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU, r.) betonte, man habe ein »wichtiges Zwischenziel« erreicht. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte mehrfach betont, dass die Erhöhung des Fixums von 8,35 auf 9,50 Euro bei den Sparvorschlägen mit eingepreist werden soll. Das hat die Kommission auch getan, sieht aber zusätzliches Sparpotenzial auf der Zeitschiene.
Da die Finanzwirkung der einmaligen Erhöhung bereits in der Finanzprognose der Kommission berücksichtigt ist, führe eine schrittweise Anhebung zu Einsparungen. In 2027 ergäbe sich demnach ein Fixum in Höhe von 8,65 Euro und damit Einsparungen von rund 600 Millionen Euro, die aufgrund der schrittweisen Fixumanhebung bis 2030 auf rund 70 Millionen Euro absinken würden, heißt es.
Die Anhebung soll demnach in den Jahren 2027 bis 2029 auf Höhe der Grundlohnrate abzüglich eines Abschlags um einen Prozentpunkt begrenzt werden. So heißt es: »Sofern die Bundesregierung plant, das Fixum umzusetzen, empfiehlt die Kommission eine schrittweise Anhebung über mehrere Jahre, bis die politisch vorgegebene Höhe des Fixums von 9,50 Euro erreicht wird.«
Ein solches stufenweises Vorgehen verbessere die Einkommenssituation der Apotheken verglichen mit der gegenwärtigen Vergütung. Die Maßnahme solle damit darauf abzielen, »sowohl die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken als auch die finanzielle Tragfähigkeit der solidarischen Krankenversicherung gleichermaßen zu gewährleisten«.
Auf Nachfrage ließ Warken nicht durchblicken, ob sie das Fixum tatsächlich gestaffelt erhöhen werde. Sie sagte lediglich: »Ich habe schon mehrfach gesagt, dass ich zu den Zusagen im Koalitionsvertrag stehe, dass wir die Fixumserhöhung umsetzen.« Diese sei bei den Vorschlägen der Kommission auch wie gefordert eingepreist. Man werde das Thema »sehr zeitnah angehen«, so Warken.
Die Kommission schlägt außerdem vor, den Topf der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) an den Gesundheitsfonds auszuschütten. Dort liegen aktuell nicht abgerufene Mittel von 550 bis 600 Millionen Euro. Das jährliche Einzahlvolumen betrage etwa 150 Millionen Euro, während derzeit nur etwa 30 Millionen Euro für pharmazeutische Dienstleistungen verausgabt würden.
Was die Apotheken direkt betrifft, werden zudem höhere Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente vorgeschlagen. Diese liegen aktuell zwischen 5 und 10 Euro, der Korridor soll auf 7,50 Euro bis maximal 15 Euro angehoben werden. Außerdem soll den Krankenkassen verboten werden, Homöopathie als Satzungsleistung zu erstatten.
Für die Ärzte interessant ist etwa die Anregung, die Vergütungsregeln aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ersatzlos zu streichen. Das gesteigerte Vergütungsvolumen habe nicht zu einer Verbesserung der Wartezeiten für GKV-Versicherte geführt, so die Expertinnen und Experten. Die Wartezeiten für Patientinnen und Patienten hätten sogar noch zugenommen. Auch der Bundesrechungshof (BRH) sah in der Maßnahmen schon zuvor ein Milliardengrab und empfahl die Streichung.
Lange hatte man im Vorhinein auch über die versicherungsfremden Leistungen wie die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden diskutiert – nun schlägt die Kommission vor, dass diese Leistungen künftig komplett vom Bund übernommen werden, so wie es politisch auch schon einmal angedacht war. Man sieht hierin »zwei wesentliche Effekte«: zum einen die Entlastung der Beitragszahlenden sowie der Arbeitgeber, zum anderen eine stärkere Beteiligung des Steueraufkommens an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben. Die Kassen hatten dies schon lange gefordert und sogar Klage gegen den Bund eingereicht.
Die Kommission streift zudem das Thema Steuern auf Arzneimittel. In Deutschland liege man mit 19 Prozent, also dem allgemeinen Umsatzsteuersatz, im EU-Vergleich auf Platz drei der Länder mit dem höchsten Steuersatz auf Arzneimittel– nur in Bulgarien und Dänemark würden das noch toppen.
Befürworter einer Umsatzsteuerreduktion argumentierten, dass Arzneimittel lebensnotwendige Güter darstellten und daher eine Angleichung der Steuersätze zu Grundnahrungsmitteln sachgerecht sei, heißt es in dem Bericht. Die Kassen würden entlastet, was am Ende auch den Versicherten durch »potentiell niedrigere Beitragssätze« zugute käme.
Eine Reduktion vorschlagen mag die Kommission dennoch nicht; zu befürchten seien »Sickereffekte«: Etwa wenn Preise nachverhandelt werden, könnten Hersteller die durch eine Umsatzsteuersenkung entstehenden Vorteile durch höhere Einstiegspreise ausgleichen, wodurch ein Großteil der erwarteten Einsparungen langfristig verpuffe und zugleich die Umsatzsteuer als staatliche Einnahme entfiele. Zu riskant, meint die Kommission und sieht von einer Empfehlung ab.
Ansetzen will man auch bei den Zyto-Ausschreibungen. Konkret soll das Verbot der Zytostatika-Ausschreibungen gestrichen werden und es soll der Zustand vor 2017 wieder gelten. Ziel sei, »Effizienzreserven im Markt der Zytostatikaherstellung zu erschließen«. Bis 2017 hatten Krankenkassen in offenen Vergabeverfahren Vertragsapotheken für die Belieferung onkologischer Arztpraxen bestimmt. Diese Arztpraxen durften Rezepte nur den festgelegten Vertragsapotheken im entsprechenden Gebiet zuweisen und nicht mehr einer frei gewählten Apotheke.
Die Regelung wurde im Jahr 2017 durch das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) abgeschafft mit der Begründung, dass diese Verträge die Wahlfreiheit von Ärzten bei der Auswahl einer Apotheke einschränkten.
Grundsätzlich, heißt es, sei es gerechtfertigt, Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen, »sofern dabei die Qualität der Versorgung gesichert bleibt«. Dafür eigne sich die Durchführung von Ausschreibungen auf Ebene der herstellenden Apotheken. Damit werde zudem ermöglicht, spezifische Qualitätsanforderungen in der Versorgung mit Zytostatika verbindlich festzulegen.
Die Apotheken spielen natürlich nur ein Randthema in den Vorgaben. Mehr als 1700 Vorschläge von Verbänden und anderen Beteiligten seien sorgfältig geprüft worden, so der Kommissionsvorsitzende Wolfgang Greiner. 66 Empfehlungen hat die Kommission jetzt vorgelegt, die alle einstimmig getroffen worden seien. Mehr als 42 Milliarden Euro für das Jahr 2027 könnten daraus resultieren, mehr als 63 Milliarden Euro im Jahr 2030. Die Politik habe damit »einen sehr weiten Ermessensspielraum«.
Man habe mit den Empfehlungen ein »wichtiges Zwischenziel« erreicht, so Warken. Sie bedankte sich für das Engagement der Expertinnen und Experten. Die Kommission habe keine politischen Vorgaben gehabt, keine »Denkverbote«. Der erste Teil liege nun schneller vor als geplant.
Die Einnahmen und Ausgaben müssten wieder in Einklang kommen, um die Beitragsspirale für die Versicherten zu beenden, gleichzeitig müsse das Leistungsversprechen eingehalten werden.
Gleichwohl hätten alle Beteiligten ihren Beitrag zu leisten, das führe zu einer breiten Akzeptanz. Warken gab einen Ausblick auf die Strukturreformen, für die bis spätestens Dezember Empfehlungen vorliegen sollen. »Es wird ein spannendes Jahr für die Erneuerung des Leistungsversprechens«, so Warken.
In den nächsten Tagen soll ein Entwurf erarbeitet werden, der dann mit den anderen Ressorts abgestimmt werden soll. Es gebe eine Art natürliche Deadline: die im Herbst anstehende Festlegung der Zusatzbeiträge, also werde die Kabinettssitzung im Juli angepeilt.
Warken kündigte an, dass die Regierung jetzt alle Vorschläge prüfen werde. Aus dem »gut gefüllten Werkzeugkasten« könne man jetzt die richtigen Werkzeuge auswählen. Konkrete Maßnahmen wollte sie bei der Vorstellung heute noch nicht bewerten.
Warken kündigte aber insgesamt mehr Eigenverantwortung und eine Präventionsoffensive an. »Da braucht es ein Umdenken im System.« Die Ministerin rechnet mit Widerstand und Kontroversen. Man werde jetzt in den Austausch gehen und sehr schnell Maßnahmen vorschlagen.