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Anfrage aus Deutschland
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EU soll Wettbewerbsnachteile beim Versandhandel prüfen

Die unterschiedlichen Vorgaben für Versender und lokale Apotheken hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) unlängst als Wettbewerbsverzerrung gewertet. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt die EU-Kommission, sie sieht aber keinen Verstoß gegen EU-Recht. Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange fragte jetzt in puncto Temperaturkontrolle nach.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 18.09.2026  13:00 Uhr
EU soll Wettbewerbsnachteile beim Versandhandel prüfen

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte es als Wettbewerbsverzerrung bezeichnet, wenn etwas national untersagt, auf europäischer Ebene aber erlaubt werde. Dies trifft bekanntermaßen auf die Preis- und Werbevorgaben für lokale und EU-Versandapotheken zu, zumindest bei Privatrezepten. Die Lösung sei aus seiner Sicht eindeutig, so Linnemann am Dienstag bei der Eröffnung des Deutschen Apothekertags (DAT): Entweder gelte die Erlaubnis für alle Marktteilnehmer oder für niemanden. »Wir müssen das abstellen«, forderte der Minister in München.

Auch auf europäischer Ebene wächst der Druck, mögliche Wettbewerbsnachteile näher zu prüfen. Der Europaabgeordnete Bernd Lange wandte sich unlängst in einem Schreiben an EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera. Seinen Fokus legt er dabei auf die Untersuchung, ob bei der Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften Unterschiede zwischen national beaufsichtigten Apotheken und EU-Versandapotheken bestehen.

Aus einer Ungleichbehandlung könnte ein struktureller Wettbewerbsvorteil für die Versender entstehen, warnt der SPD-Europaabgeordnete in dem Schreiben, das der PZ vorliegt. Denn Unternehmen mit weniger Kontroll-, Dokumentations- und Nachweispflichten könnten ihre Leistungen zu niedrigeren Kosten anbieten. Dies sei nicht nur für die Patientensicherheit problematisch, sondern beeinträchtige auch den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt. Lange wollte zudem wissen, welche Handlungsmöglichkeiten die Kommission im Falle von ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteilen hat.

Wettbewerbsregeln erfassen Marktverhalten – aber nicht dessen nationale Kontrolle

In ihrer Antwort weist Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera die Kritik nicht zurück. Vielmehr räumt sie ein, dass es in der Praxis durchaus Anlass zur Sorge geben könnte, wenn Versender tatsächlich weniger streng kontrolliert würden als lokale Apotheken. Vor allem werfe dies Fragen auf, ob die arzneimittelrechtlichen Vorschriften durchgesetzt und Patienten ausreichend geschützt werden.  Einen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht könne sie auf Grundlage der vorliegenden Informationen allerdings nicht erkennen, betont sie.

Ribera listet die Gründe für ihre Einschätzung auf. So beruhten mögliche Wettbewerbsvorteile von Versandapotheken nicht auf deren wettbewerbswidrigem Verhalten. Das Problem liege offenbar eher in den Unterschieden bei Kontrolle und Rechtsdurchsetzung durch nationale Behörden. Die EU-Wettbewerbsregeln erfassten aber nur Marktverhalten von Unternehmen, daher falle der von Lange beschriebene Sachverhalt grundsätzlich nicht unter die Artikel 101 und 102 AEUV. Diese Vorgaben formulieren das Verbot von Kartellen und wettbewerbsbeschränkenden Absprachen sowie von Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

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