| Daniela Hüttemann |
| 31.05.2026 08:00 Uhr |
Neu ist auch, dass Apotheken stärker begleitend tätig werden sollen, so zumindest lässt sich die pDL »Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer Dauermedikation« interpretieren. Gemeint sein dürften hiermit wiederkehrende Beratungstermine und AMTS-Checks, ähnlich wie beim ARMIN-Projekt.
Konkreter vorstellbar ist die pDL »Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei neu verordneter Dauermedikation«. Hier dürfte sich der Gesetzgeber am »New Medicine Service« orientiert haben, der beispielsweise in Großbritannien schon etabliert ist und derzeit auch in der Schweiz eingeführt wird. Dabei wird bei der Erstabgabe und Beratung direkt ein Follow-up-Termin ein bis zwei Wochen später vereinbart sowie ein zweites Follow-up weitere zwei bis drei Wochen danach, möglicherweise auch telefonisch oder telepharmazeutisch. Der Apotheker erkundigt sich, ob und wie der Patient mit seinem neuen Medikament zurecht kommt. Patienten können beispielsweise Handhabungsprobleme und Nebenwirkungen ansprechen. Ziel ist eine Erhöhung der Adhärenz.
Last, but not least wird es analog zur Inhalativa-Schulung auch eine pDL »Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Injektionstechnik« geben, was dazu passt, dass Apotheken seit dem 1. April Biologika-Verordnungen wirtschaftlich austauschen müssen.
Die Durchführung von pDL und deren Ergebnis sollen in Zukunft in der elektronischen Patientenakte (ePA) dokumentiert werden. Nach der Durchführung bestimmter pDL soll zudem der behandelnde Arzt informiert werden. Auch hierfür soll es unterstützende Tools geben, wie den kürzlich vorgestellten digitalen Medikationsbrief.
pDL können, müssen aber nicht ärztlich verschrieben werden. Eine zwingende Verordnung war ursprünglich bei den beiden Medikationsmanagement-pDL vorgesehen, wurde aber durch einen Änderungsantrag entfernt. Sie können also von der Apotheke selbst ausgelöst werden, sofern ein Patient anspruchsberechtigt ist.
Wesentlich für den Alltag am HV dürfte auch die Möglichkeit sein, bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel in bestimmten Situationen ohne ärztliche Verordnung abgeben zu dürfen. Dies ist keine pDL. Zwei Konstellationen werden unterschieden:
Wie bereits angekündigt, will die ABDA für alle neuen Dienstleistungen umfassendes Material und Fortbildungskonzepte erarbeiten. Bei der Delegiertenversammlung der AKWL vergangene Woche wurde vereinbart, Apotheken könnten Vorschläge schicken, wo sich Prozesse bei den bestehenden pDL verschlanken ließen. Wer sich jetzt schon vorbereiten will, könne dies am besten, indem er die bereits möglichen pDL in seiner Apotheke verstärkt anbietet und Workflows optimiert, hieß es.