| Daniela Hüttemann |
| 24.02.2026 18:00 Uhr |
Seit 2015 dürfen Apotheken in der Schweiz bereits impfen und seit 2019 unter bestimmten Voraussetzungen rezeptpflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung in bestimmten Indikationen abgeben. Weitere Dienstleistungen sollen folgen. / © Imago/Geisser
In der Schweiz gewinnen Apotheken als erste Anlaufstelle für gesundheitliche Anliegen zunehmend an Bedeutung. Das berichteten Dr. Stephen Jenkinson und Professor Dr. Samuel Allemann vergangene Woche bei einem Präsymposium des Kongresses des Pharmaceutical Care Networks Europe (PCNE) in Innsbruck, Österreich. Es gab in den vergangenen 25 Jahren eine sukzessive Kompetenzerweiterung der Apotheken – vom Fachhändler und Rezeptausführer zum Erbringer von Leistungen der medizinischen Grundversorgung sei es jedoch ein langer politischer Weg gewesen.
Zuletzt wurde in der Schweiz im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im vergangenen Jahr eine Stärkung der Apotheken beschlossen, die eine potenzielle Vergütung von Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker vorsieht, und zwar für pharmazeutische Leistungen zur Optimierung der Pharmakotherapie und der Therapietreue, unabhängig von der Abgabe von Arzneimitteln, sowie für selbstständige Leistungen im Rahmen von kantonalen oder nationalen Präventionsprogrammen – das ist der für Deutschland geplanten Regelung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz) sehr ähnlich. Darunter fällt auch der sogenannte »New Medicine Service«, eine pharmazeutische Betreuung von Patienten, die erstmals ein neues Medikament für bestimmte chronische Erkrankungen erhalten.
Die gesetzliche Erlaubnis ist das eine – die Vergütung das andere. Evidenz für den Nutzen einer pharmazeutischen Dienstleistung aus dem Ausland reiche nicht, berichtete Jenkinson, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Innovationen beim Schweizerischen Apothekerverband Pharmasuisse sowie Dozent an der Universität Bern. So wurde zum Beispiel 2015 in England gezeigt, dass der New Medicine Service den Anteil der adhärenten Patienten um 10 Prozent erhöhte gegenüber der herkömmlichen Betreuung (»BMJ Quality & Safety«, DOI: 10.1136/bmjqs-2015-004400).
Die Referenten zitierten auch aus einer Studie aus dem Jahr 2004, wonach jeder fünfte Patient mit chronischer Erkrankung die Therapie schon im Laufe des Erstbezugs eines neuen Medikaments abbricht. 30 Prozent haben bereits nach zehn Tagen Adhärenzprobleme und 60 Prozent ein zusätzliches Informationsbedürfnis innerhalb der ersten vier Wochen.
Die Apotheken der Schweiz müssen nun aber Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit selbst nachweisen, erklärte Jenkinson, bevor sie mit den Krankenversicherern eine tarifliche Regelung finden. Die neuen Leistungen müssen zudem vom Bundesrat genehmigt werden.