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Apothekerverband Westfalen-Lippe

Die Gedisa-Entscheidung – eine fragwürdige Wahl

Die Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) hat sich als einziger Verband in Deutschland gegen einen Beitritt zur Gedisa, der Digitalgesellschaft der Apotheker, entschieden. Schaut man sich den Ablauf der Abstimmung und das Verhältnis des AVWL zur konkurrierenden Plattform »No Q« an, entstehen allerdings Fragen. Die PZ hat beim Verband nachgehakt.
Benjamin Rohrer
11.02.2022  18:00 Uhr

Mitte November hatten 16 Landesapothekerverbände die Gedisa (Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH) gegründet. Erste und vorerst einzige Aufgabe der Gesellschaft soll die Betreuung der Plattform der Apothekerschaft werden, auch »Verbändeportal« genannt. Dieses Portal besteht einerseits aus dem Apotheken-seitigen »Apothekenportal«, über das die Apotheken beispielsweise schon Impfzertifikate ausstellen, und andererseits aus dem »Apothekenmanager« – eine zentrale Plattform für Apothekenkunden, über die Apotheken (auch nach bestimmten Leistungen) gesucht und Rezepte digital eingereicht werden können. Kurzum: Die Gedisa betreut und vermarktet die zentrale Antwort der Apothekerschaft auf alle Digitalisierungspläne der EU-Versender und anderer Apothekenkonzerne, wie etwa Noventi oder Noweda.

Der AVWL hatte viele Fragen zu dem Projekt und trat der Gedisa als einziger Verband nicht bei. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes am vergangenen Wochenende sollte klären, ob man nachträglich beitritt. Der Verband teilte anschließend mit, dass man sich gegen einen Beitritt entschieden habe. Vor und während der Wahl sind allerdings viele Fragen entstanden, die sich sowohl um den Ablauf und das Ergebnis der Abstimmung als auch um eine mögliche Befangenheit des Verbands drehen.

Worum geht es konkret? Zunächst beschwerten sich einige Sitzungsteilnehmer über das Sitzungsformat und die Anteilnahme der AVWL-Mitglieder. Von rund 1300 Stimmberechtigten beteiligten sich 85 Apothekerinnen und Apotheker an der Sitzung, die der Verband ausschließlich online stattfinden ließ. Das Wahlergebnis war dann, wie berichtet, 40:40 – also eigentlich ausgeglichen. Allerdings wurde jedoch eine Stimme als ungültig erklärt, weil ein abgegebener Wahlzettel nicht ausgefüllt war, woraufhin die Juristen zu dem Schluss kamen, dass man der Gedisa vor dem Hintergrund dieses Wahlausgangs nicht beitreten könne. Gegenüber der PZ beschwerten sich einige Sitzungsteilnehmer über mangelnde Transparenz beim Online-Abstimmungsverfahren.

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