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Apothekerverband Westfalen-Lippe

Die Gedisa-Entscheidung – eine fragwürdige Wahl

Die Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) hat sich als einziger Verband in Deutschland gegen einen Beitritt zur Gedisa, der Digitalgesellschaft der Apotheker, entschieden. Schaut man sich den Ablauf der Abstimmung und das Verhältnis des AVWL zur konkurrierenden Plattform »No Q« an, entstehen allerdings Fragen. Die PZ hat beim Verband nachgehakt.
Benjamin Rohrer
11.02.2022  18:00 Uhr

AVWL: »No Q« nur als Beispiel genannt

PZ: In einem Schreiben an die AVWL-Mitglieder kurz vor der Abstimmung weist der AVWL ausdrücklich auf die Leistungen des Unternehmens »No Q« hin. Warum wird das Unternehmen in dem Schreiben so deutlich beschrieben? Gibt es irgendwelche Verknüpfungen zwischen dem AVWL und »No Q«?

Rochell: In dem von Ihnen zitierten Chefsache-Schreiben ist No-Q beispielhaft als einer von mehreren Anbietern genannt worden, die derzeit neu auf den Markt treten. Ebenso beispielhaft sind Anbieter angeführt worden, die bereits von vielen Apotheken genutzt werden und gut bekannt sind – wie gesund.de und ihreapotheken.de. Ferner sind im Rahmen der Mitgliederversammlung eine ganze Reihe weiterer Dienstleister aufgezählt worden – unter anderem Meine Apotheke: mea.de; mein.apotheken.de; apotheken.de. Die nicht abschließenden Aufzählungen machen deutlich, dass es auf dem Markt eine Vielzahl von bereits operativ tätigen Alternativen zum Angebot der Gedisa gibt. Selbst die Präsentation des Geschäftsführers der Gedisa, Herrn Sören Friedrich, hat diese Vielzahl von Marktplayern ausgewiesen, so auch No-Q.

Über etwaige Alternativen zu informieren, gehört zur Pflicht des Vorstands, den Mitgliedern eine möglichst fundierte Entscheidungsgrundlage zu ermöglichen. Eine Betrachtung des Marktumfelds ist zum einen unter dem Aspekt der Risikobetrachtung relevant. Zum anderen zeigt sich daran, dass es bereits ein breites Angebot am Markt gibt, welches von den Mitgliedern alternativ und gegebenenfalls sogar spezifiziert genutzt werden könnte.

Im Frühjahr 2021 haben der Apothekerverband Nordrhein wie auch der Apothekerverband Westfalen-Lippe mit der Firma Vertical Life eine Rahmenvereinbarung getroffen, die es den Mitgliedern ermöglicht, die Schnelltestsoftware No-Q zu Sonderkonditionen zu nutzen. (Solche Vereinbarungen über Sonderkonditionen trifft der AVWL – wie andere Landesverbände auch – zum Vorteil seiner Mitglieder mit einer ganzen Reihe von Unternehmen: vom Energieversorger, über Kfz-Händler bis hin zu Hilfsmittellieferanten.) Durch die Rahmenvereinbarung mit No-Q ist es gelungen, innerhalb kürzester Zeit in NRW ein flächendeckendes, äußerst effizientes Teststellennetz aufzubauen und damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Im April 2021 erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einer Pressemitteilung: ›Nordrhein-Westfalen ist das Schnelltestland Nummer eins. Wir können stolz sein, dass wir mit vielen engagierten Einrichtungen, Apotheken, privaten Testzentren und auch vielen teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten in so kurzer Zeit für unsere Bürgerinnen und Bürger dieses wichtige Angebot aufbauen konnten.‹ Über die genannte Rahmenvereinbarung hinaus bestehen keine geschäftlichen Verbindungen zwischen dem AVWL und der Firma Vertical Life (No-Q).

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