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Kassenreform
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Debatte um Beitragsbemessungsgrenze 

Während das Institut der deutschen Wirtschaft vor Milliarden an Mehrkosten warnt, fordert der VdK eine noch stärkere Belastung von Gutverdienenden. Die AOK hält die Reform für sozial unausgewogen.
AutorKontaktdpa
Datum 17.04.2026  15:00 Uhr

Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stoßen auf ein geteiltes Echo. Diskutiert wird unter anderem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zu massiven Mehrbelastungen für Millionen Versicherte und Unternehmen führen könnte.

Der Referentenentwurf zum Beitragsstabilisierungsgesetz sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 einmalig um 300 Euro auf rund 6.112,50 Euro im Monat anzuheben. Das IW warnt, dass dieser Schritt zwar als »einmalig« deklariert werde, durch die Koppelung an die Lohnentwicklung jedoch eine dauerhafte Mehrbelastung darstelle.

Nach IW-Berechnungen sind rund 6,3 Millionen Beschäftigte sowie deren Arbeitgebende betroffen. Insgesamt könnten sich die jährlichen Mehrkosten für Kranken- und Pflegeversicherung auf mindestens 4,5 Milliarden Euro belaufen. Das IW kritisiert, dass dies die Arbeitskosten in Deutschland weiter in die Höhe treibe und das Wirtschaftswachstum bremse, ohne die eigentlichen Ausgabenprobleme der Kassen zu lösen.

AOK und VdK mit gemischtem Urteil

Der Krankenkassenverband AOK bewertet den Entwurf als »wirksam, aber sozial unausgewogen«. Zwar greife das Gesetz wichtige Punkte zur Kostendämpfung auf, belaste die Versicherten aber durch Kürzungen beim Krankengeld sowie Einschränkungen bei der Familienversicherung mit zusätzlich etwa acht Milliarden Euro. Zudem warnt AOK-Chefin Carola Reimann, dass die höhere Bemessungsgrenze die Abwanderung von Gutverdienenden in die private Krankenversicherung provozieren könnte.

Der Sozialverband VdK begrüßt die Anhebung grundsätzlich, fordert jedoch »mehr Mut«. VdK-Präsidentin Verena Bentele plädiert für eine dauerhafte Angleichung an die Grenze der Rentenversicherung (derzeit 8.450 Euro) und die Einbeziehung von Vermögens- und Mieteinahmen.

Sowohl der VdK als auch die AOK kritisieren zudem scharf, dass der Bund versicherungsfremde Leistungen, etwa für Bürgergeldbeziehende, weiterhin nicht kostendeckend finanziere und damit die finanzielle Last allein den Beitragszahlenden aufbürde. Zusätzliche Zuzahlungen bei Arzneimitteln lehnt der VdK als unsoziale Belastung für chronisch Kranke und Geringverdienende ab.

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