Das sind die Themen |
Diskussions- und Entscheidungsfreude ist gefragt. In diesem Jahr liegen den Delegierten des Deutschen Apothekertages etwa 60 Anträge zur Beratung vor. / Foto: PZ/Alois Müller
Bei der jährlich im Wechsel in München oder Düsseldorf stattfindenden Großveranstaltung geht es um die Zukunft des Berufsstands. In diesem Jahr beraten mehr als 300 Delegierte aus allen Bundesländern in Düsseldorf in der Hauptversammlung über bis zu 60 Anträge. Das sind nicht einmal halb so viele wie 2022.
Es ist wieder ein Potpourri an Themen, die die Apothekerschaft bewegen. Insgesamt sind die Anträge in vier große Themenblöcke eingeteilt:
Der letztgenannte Block nimmt dabei mit 36 Anträgen den meisten Raum ein. Aber auch die Sicherstellung der Versorgung hat mit 13 Anträgen einen gewichtigen Platz in der Antragsberatung. Angesichts der omnipräsenten Lieferengpass-Problematik drehen sich zahlreiche Forderungen um eine Verbesserung der aktuellen Situation in den Apotheken mit dem Ziel, die Patienten besser versorgen zu können.
Zwar sind mit dem Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) seit dem 1. August erweiterte Austauschregeln in Kraft. Aber diese gehen den Apothekern für eine effiziente und unbürokratische Versorgung der Patienten nicht weit genug. Angesichts der eklatanten Versorgungsprobleme im vergangenen Herbst, als Fiebersäfte und Antibiotika für Kinder Mangelware waren, pochen sie bei Lieferengpässen von versorgungskritischen Wirkstoffen auf mehr Flexibilität.
In einem Leitantrag, der diesbezügliche Anträge von Apothekerkammer (AK) und -verein (AV) des Saarlands sowie der Kammern Westfalen-Lippe und Nordrhein bündelt, fordert die Hauptversammlung den Gesetzgeber auf, bei der Flexibilisierung nachzulegen, um die Arzneimittelversorgung gewährleisten zu können. So soll es Apotheken etwa grundsätzlich erlaubt sein, Defekturen aus anderen Darreichungsformen herzustellen. Aktuell dürfen Apotheken Rezepturen nur auf Vorrat herstellen, wenn Ärzte diese häufig verordnen, also der Apotheke häufig entsprechende Rezepte vorliegen (Defekturprivileg). Gerade bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie Fiebersäften bedeuteten die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (§ 8 ApBetrO), dass versorgungsrelevante Arzneimittel nicht auf Vorrat als Defektur hergestellt werden dürfen. Dies sei der Versorgungssicherheit abträglich, so die Kritik.
Patienten umfassend beraten und gut mit Arzneimitteln versorgen: Das wollen die Apotheker – nicht mehr und nicht weniger. / Foto: Adobe Stock/Peter Atkins
Auch sollen Apotheken sich bei Bedarf in Zukunft regulär gegenseitig mit Defekturen und Rezepturen aushelfen dürfen. Bislang ist dies nur in Notfällen patientenindividuell möglich.
Zudem wollen Apotheken bei Nichtverfügbarkeit von Fertigarzneimitteln den verordneten Wirkstoff in einer anderen Darreichungsform an den Versicherten abgeben dürfen oder durch ein Rezeptur- oder Defekturarzneimittel austauschen. Und last, but not least fordern die Apotheker eine Aufhebung der Mengenbegrenzung für die Bevorratung mit importierten, nicht zugelassenen Medikamenten.