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Um eine Ausweitung der Botendienstpauschale geht es dem Thüringer Apothekerverband und der AK Berlin. Zwar sei mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) von 2020 die Botendienstvergütung in die Regelvergütung der Apotheken übergegangen, jedoch gelte diese Regelung nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Doch auch andere verordnungs- und erstattungsfähige Mittel, etwa nicht-verschreibungspflichtige (Kinder-)Arzneimittel, Verbandmaterialien, Medizinprodukte oder Ernährungslösungen, müssten gegebenenfalls ausgeliefert werden. Daher sei die Botendienstpauschale »auf alle erstattungsfähigen Mittel, die durch die Apotheken auf Kassenrezept (GKV) abgegeben werden, auszuweiten«. Diese finanzielle Unterstützung sei zudem regelmäßig zu dynamisieren.
Auch die Hilfsmittelversorgung ist Gegenstand eines Leitantrags. Diese ist bislang für die Apotheken mit einem extrem hohen Maß an bürokratischem Ballast verbunden. Zwar wurde die dafür notwendige Präqualifizierung mit dem ALBVVG teilweise abgeschafft, aber noch verhandeln der GKV-Spitzenverband und der DAV über entsprechende Regularien.
Guter Service der Vor-Ort-Apotheke: Medikamente plus Beratung bis nach Hause / Foto: ABDA
Neben der Präqualifizierung erschwert auch ein bundesweit undurchsichtiges Vertragsdickicht die Hilfsmittelversorgung der Patienten. Ein Flickenteppich aus Einzelverträgen auf Landesebene, diverse Gemeinschaftsunternehmen und kasseneigene Verträge machen die Abgabe von Inhalatoren, Diabetikerbedarf, Inkontinenzhilfen und Co. tagtäglich in den Apotheken zu einem bürokratischen Kraftakt.
Der Ruf nach einem bundeseinheitlich geltenden Vertrag zur Hilfsmittelversorgung ist daher Gegenstand eines Leitantrags des Saarländischen AV, von LAK und LAV Baden-Württemberg sowie einiger Einzelpersonen. Die Regierung soll entsprechende gesetzliche Grundlagen dafür schaffen. Konkret sollen GKV-Spitzenverband und DAV verpflichtet werden, »einen für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Hilfsmittelversorgungsvertrag zu verhandeln, der bundesweit Geltung beansprucht und eine unbürokratische und für die Apotheken auskömmliche Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsmitteln ermöglicht«.
Darin solle eine einheitliche, offene und kostenfreie Schnittstelle für die Abwicklung des elektronischen Kostenvoranschlags in der Hilfsmittelversorgung enthalten sein. Um die unmittelbare Anwendung der Arzneimittel zu ermöglichen, fordern die Apotheken »eine prinzipielle Genehmigungsfreiheit bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, die für die Anwendung von ärztlich verordneten Arzneimitteln erforderlich sind«. Sprich: Die bislang erforderliche Abwicklung eines Kostenvoranschlags zwischen Apotheken und Kassen soll entfallen.