Das sind die Themen |
Ein weiterer Fokus der Antragsberatung liegt auf Themen zur Digitalisierung.
Mit Blick auf die ab 2024 verpflichtende Umstellung auf die elektronische Verordnung und die damit an Fahrt gewinnenden Plattformangebote von EU-Versendern fordert der geschäftsführende ABDA-Vorstand in einem Antrag einen verantwortlichen Umgang »bei der Transformation analoger Prozesse«. Dabei hat die ABDA insbesondere telemedizinisch erstellte Rezepte im Blick, die über manche Plattformen mit dem Arzneimittelversand gekoppelt werden.
Mit dem E-Rezept in die Apotheke der eigenen Wahl / Foto: ABDA
Bei diesen Modellen wie auch allgemein im Rahmen des Plattformvertriebs seien vermehrt Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorgaben zu beobachten. Hier solle der Gesetzgeber handeln. Angesichts der »Goldgräberstimmung seitens der Anbieter solcher oder ähnlicher digitaler Modelle« gelte es, die Apotheke vor Ort zu stärken, um Patienten auch weiterhin sicher, wohnortnah und flächendeckend versorgen zu können, heißt es in dem Antrag. Es sei Aufgabe und Verpflichtung des Staates, das Primat der öffentlichen Apotheken vor Ort in Abgrenzung zum Versandhandel sicherzustellen und zu unterstützen, um für eine optimale Arzneimittelversorgung Sorge zu tragen. Der Staat habe dabei auch einer Trivialisierung des Arzneimittels entgegenzuwirken, die zwangsläufig entstehe, wenn es beispielsweise durch Versandhandel, Plattformökonomien und Preisdumping von einem beliebigen Konsumgut nicht mehr unterscheidbar sei. Bei bestimmten Internetanbietern und Plattformen könne der Patient durch simples Anklicken einiger Fragen ohne eingehende Einzelfallprüfung sowohl eine ärztliche Verschreibung als auch das entsprechende Arzneimittel anfordern. Dies gefährde den Schutzgedanken für die Gesundheit der einzelnen Patienten, der die Verschreibungs- und Apothekenpflicht rechtfertigt, konstatieren die Antragsteller des »Transformationsantrags«.
Gegen eine zunehmende Bagatellisierung von Arzneimitteln richtet sich auch ein Antrag der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen. Sie fordert eine Überarbeitung des Heilmittelwerbegesetzes, um die Regelungen an moderne Werbeformate wie Plattformen und soziale Medien anzupassen.
Ein weiterer Antrag der AK Berlin fordert eine klare Abgrenzung der Kompetenzen von Heilberuflern und Krankenkassen. Im Zuge anstehender Digitalisierungsgesetze werde augenscheinlich das Ziel einer Versorgungssteuerung durch die Kassen verfolgt, so die Kritik. Sie bezieht sich dabei auf die Regierungsentwürfe zum Digitalgesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Darin ist vorgesehen, dass Krankenkassen immanente Aufgaben der Heilberufler, etwa Arzneimitteltherapiesicherheits-Prüfungen (AMTS-Prüfungen), »technisch in Absprache mit dem Versicherten dirigieren können«, schreibt die Kammer. Das geht den Berliner Apothekern zu weit. Sie fordern eine klare gesetzliche Abgrenzung: »Gesetzlich fixierte Aufgaben der Apotheken dürfen nicht in Zukunft durch Einflussnahme der Krankenkassen übernommen oder konterkariert werden.«