Das sind die Themen |
Zumindest für Kinderarzneimittel bewegte sich inzwischen etwas. Mitte September stellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gemeinsam mit Vertretern der Ärzte- und der Apothekerschaft einen Fünf-Punkte-Plan vor, mit dem Lieferengpässe im kommenden Herbst verhindert werden sollen. Der Plan sieht für die Apotheken unter anderem vor, dass die sogenannte Dringlichkeitsliste erweitert und der Austausch erleichtert wird.
So soll eine Retaxation für die Herstellung von Rezepturen und beim Austausch der Darreichungsform bei einigen Kinderarzneimitteln ausgeschlossen werden. Zudem soll der Austausch der Arzneiform ohne Rücksprache mit dem Arzt möglich sein. Diese Regelungen gelten zunächst nur für wenige Arzneimittel; ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening rang dem Minister aber das Versprechen ab, die Austauschregeln insgesamt zu erweitern und zu verstetigen.
Darüber hinaus wollen die Apotheker mehr pharmazeutische Freiheit, um Patienten in Not- oder Akutsituationen besser und direkt versorgen zu können. Dazu soll der Gesetzgeber eine Aut-simile-Regelung erlassen, die es den Apotheken ohne Rücksprache mit dem Arzt erlaubt, in dringenden Fällen ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Medikament abzugeben, wenn das verordnete Präparat nicht lieferbar ist. So heißt es in dem Leitantrag des AV Nordrhein sowie der Berufsorganisationen Hamburg und Schleswig-Holstein.
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Die Novellierung der Approbationsordnung für das Pharmaziestudium ist schon seit Jahren Thema beim DAT. Ein mit vielen Beteiligten ausgearbeitetes Positionspapier hatte die Bundesapothekerkammer (BAK) vor genau einem Jahr an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach übergeben – mit der Bitte, das Novellierungsverfahren einzuleiten. »Um den politischen Prozess zu beschleunigen, wird der geschäftsführende Vorstand der BAK aufgefordert, einen strukturierten Strategieplan zur Umsetzung bis zur Novellierung zu erstellen«, schreibt die AK Berlin in einer Antragsbegründung.
Laut aktuellem Entwurf soll die Famulatur von acht auf vier Wochen verkürzt werden. Dagegen stellt die Landesapothekerkammer Thüringen einen Antrag. Die Famulatur sei der Teil des Grundstudiums mit dem größten Praxisbezug. Die drastische Kürzung schränke die Chance einer frühen Bindung zwischen Studierenden und Berufsausübenden ein. Statt zu kürzen, solle es ermöglicht werden, einen Teil der Famulatur schon vor dem ersten Semester zu leisten.
Zudem soll die rechtliche Lücke zwischen Ende des Pharmaziepraktikums und Erteilung der Approbation geschlossen werden. Denn in dieser Zeitspanne gehören die eigentlich fertigen Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) gemäß Apothekenbetriebsordnung nicht mehr eindeutig zum pharmazeutischen Personal. So soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, sich über das Versorgungswerk abzusichern.
Schwierig ist die finanzielle Situation von PTA-Schülern. Die saarländischen Berufsorganisationen fordern daher eine staatlich finanzierte Ausbildungsvergütung für PTA-Auszubildende während ihrer Schulzeit. Die Ausbildung müsse angesichts des eklatanten Personalmangels deutlich attraktiver werden. Die Vergütung könnten die Apotheken jedoch nicht selbst leisten.