Das E-Rezept via EGK – eine Lösung vieler Probleme |
Wie genau die Rezeptübermittlung via EGK funktionieren könnte, dazu will sich die Gematik derzeit noch nicht äußern. Nach Informationen der PZ ist aber eine Übermittlung über den zentralen Fachdienst, also über den E-Rezept-Server, geplant – eine Speicherung der E-Verordnungen auf dem Chip der EGK ist demnach ausgeschlossen. Vielmehr könnte der Apotheker mit dem Stecken der EGK einen Abgleich der Versichertenstammdaten ausführen, was heute schon in Apotheken und mit allen gängigen EGK-Generationen möglich ist. Mit dem Datenabgleich würden auch alle offenen, noch nicht belieferten E-Rezepte, die von Ärzten auf dem Server abgelegt wurden, in die Warenwirtschaft der Apotheke übertragen werden.
Für die Patienten wäre das eine drastische Vereinfachung des Verfahrens – sie könnten ohne Code-Ausdruck und Smartphone in die Apotheke kommen und die verordneten Arzneimittel nach Vorlage ihrer Gesundheitskarte erhalten. Auch die Gematik erhofft sich Vorteile für die Versicherten: »Wir rechnen damit, dass die Funktion, sobald sie eingeführt wird (Planung der Hersteller liegt noch nicht vor), die Akzeptanz deutlich steigern wird, da eine Einlösung auch ohne Smartphone möglich ist.« Wie lange die technische Umsetzung dieses Verfahrens benötigt, ist noch unklar. Sollte allerdings das Verfahren des Versichertenstammdaten-Abgleichs gewählt werden, wäre dies recht einfach zu lösen, weil die Apotheken dazu heute schon technisch in der Lage sind und auf Wunsch des Patienten via EGK bereits abgleichen können, ob die Daten noch aktuell sind. Klar ist allerdings, dass die Software-Häuser der Apotheken noch die nötigen Updates entwickeln müssten. Experten gehen aber davon aus, dass das EGK-Verfahren in sechs Monaten marktreif sein könnte.
Aber nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Apotheker hätte die EGK als neues Rezept-Übermittlungsmedium Vorteile. Schließlich ist die Anwendung der Gesundheitskarte rein praktisch gesehen nur in Vor-Ort-Apotheken und nicht im Versandhandel möglich.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.