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Zu wenig Zeit
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Dahmen reicht Verfassungsklage wegen GKV-Spargesetz ein

Das GKV-Spargesetz soll Ende der Woche beschlossen werden. Die Grünen kritisieren das Gesetzgebungsverfahren allerdings als »stümperhaft« und drohen mit Konsequenzen. Gesundheitssprecher Janosch Dahmen reichte Verfassungsklage ein.
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AutorCornelia Dölger
Datum 08.07.2026  11:05 Uhr
Dahmen reicht Verfassungsklage wegen GKV-Spargesetz ein

Er habe »soeben das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil ich erhebliche Zweifel habe, dass dieses Gesetzgebungsverfahren noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt«, ließ Dahmen wissen. »Nach der einstweilig erfolgreichen Heilmann-Eilklage wiederholt die Koalition dieselben Fehler, in wesentlichen Punkten sogar in verschärfter Form.« Im Eiltempo will die Bundesregierung das Vorhaben noch vor der Sommerpause durchbringen, mit dem im kommenden Jahr ein Kassendefizit von 18 bis 19 Milliarden Euro gestopft werden soll.

Zumindest einen Teilerfolg hatte der Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann 2023 in einer ähnlichen Konstellation vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) errungen. Der CDU-Politiker hatte gegen das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz, GEG) geklagt. Sein Hauptvorwurf war nicht der Inhalt des Gesetzes, sondern, dass die Bundestagsabgeordneten zu wenig Zeit gehabt hätten, den stark überarbeiteten Gesetzentwurf zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht stoppte die geplante Schlussabstimmung im Juli, das Gesetz wurde schließlich erst nach der Sommerpause verabschiedet.

Zu Beginn der aktuell laufenden Sitzung des Gesundheitsausschusses, in der die Änderungsanträge beraten werden, hatte Dahmen die Absetzung der Beschlussfassung beantragt. Er habe die Koalition »eindringlich aufgefordert, die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss und die Schlussabstimmung im Bundestag abzusetzen, um den Abgeordneten ausreichend Zeit für eine sorgfältige Prüfung zu geben und angesichts der tiefgreifenden Änderungen eine weitere öffentliche Anhörung durchzuführen«, so Dahmen. Beides sei abgelehnt worden.

»De facto ein neues Gesetz«

Die zahlreichen und elementaren Änderungsvorschläge hätten aber de facto ein neues Gesetz produziert. »Fast 300 Seiten Änderungsanträge mit zahlreichen neuen Regelungen wurden den Abgeordneten erst kurz vor der abschließenden Beratung vorgelegt. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass ein Gesetz mit Milliardenfolgen für 75 Millionen gesetzlich Versicherte unter diesen Bedingungen noch verantwortungsvoll geprüft werden kann.« Es gehe  um die Qualität der Gesetzgebung.

Auch Parteichef Felix Banaszak hatte juristische Schritte gegen das Verfahren angekündigt. Banaszak bezeichnete den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) als »Murks«. »Kurzfristig erreichten uns Änderungen auf 278 Seiten«, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. »Das ist nicht nur stümperhaft und unprofessionell, das ist eine grobe Missachtung unserer parlamentarischen Arbeit.« Am Sonntagnachmittag waren erste Fassungen der Änderungsanträge am GKV-Spargesetz öffentlich geworden, am Abend kursierte dann die dem Bundesrat zugeleitete Fassung.

Banaszak sagte, das Sparpaket der Koalition sei ein »Kürzungskahlschlag«, der die Gesundheitsversorgung gefährde. »Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine vernünftige Beratung eines so schwerwiegenden Gesetzes ermöglicht. Wir haben Schwarz-Rot zurückgemeldet, was wir von dem Verfahren halten. Die Koalition hat es in der Hand.«

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