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Apothekerkammer Thüringen

Covid-19-Impfstoffe in die Regelversorgung

Da inzwischen genügend Covid-19-Impfstoff verfügbar ist, müssten die Präparate dringend in die Regelversorgung, forderte der Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen Ronald Schreiber am gestrigen Mittwoch bei der digitalen Kammerversammlung. Das aufwendige bisherige Bestellsystem gehöre abgeschafft, gerade auch in Hinblick auf die jetzt zunehmenden Booster-Impfungen.
Christina Hohmann-Jeddi
18.11.2021  16:00 Uhr

Corona ist nach wie vor das Hauptthema in den Apotheken und vorne steht dabei die Covid-19-Impfstoffbeschaffung für die Ärztinnen und Ärzte, Impfzentren und den öffentlichen Gesundheitsdienst, berichtete Ronald Schreiber, Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) bei der Online-Kammerversammlung am 17. November. Seit März arbeite man in einem komplexen System mit unterschiedlichen Bestellrhythmen und unterschiedlicher Verfügbarkeit der Impfstoffe. »Dieses System tragen wir mit, aber es hat nichts mit Regelversorgung zu tun«, sagte Schreiber. Jetzt, da anders als zu Beginn der Impfkampagne genügend Impfstoff verfügbar sei, müsse das Ziel sein, »diese Impfstoffversorgung in die Regelversorgung zu überführen«, forderte er. Wenn dies nicht gelänge, würde dieses arbeitsaufwendige System noch über längere Zeit begleiten – »und dies bei schlechter Vergütung«. Hier in den Regelbetrieb zu kommen, sei auch wichtig in Hinblick auf die nun zunehmenden Boosterung-Impfungen und die in absehbarer Zeit anstehenden Covid-19-Impfungen für Kinder unter zwölf Jahren.

Zudem begrüßte Schreiber die Wiedereinführung der kostenlosen Coronatests, die laut der neuen Testverordnung ab dem 13. November wieder erhältlich sind. In dieser kritischen Phase der Pandemie mit sehr hohen Inzidenzen spielten Tests eine wichtige Rolle, so der LAKT-Präsident. Doch die Zahl der Teststellen sinke. So hätten viele große Testzentren schon geschlossen und auch die Zahl der testenden Apotheken nehme ab. Hier seien eventuell neue Anreize für Betreiber von Teststellen nötig, um den Bedarf an Coronatests decken zu können. An der Vergütung hat sich in der neuen Testverordnung nichts geändert – sie soll wie bis zum 11. Oktober 8 Euro für die Testung und weitere 3,50 Euro für die Erstattung der Sachkosten betragen.

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