Cannabis-Legalisierung verstößt gegen EU-Recht |
Die Ampelkoalition plant die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. Mit einem Rechtsgutachten, dessen Ergebnisse jetzt vorgestellt wurden, will Bayerns Gesundheitsminister Holetschek (CSU) dies verhindern. / Foto: Getty Images/
LordHenriVoton
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) macht seit Monaten Stimmung gegen die von der Ampelkoalition geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. Um seinen Bedenken mehr Nachdruck zu verleihen, hatte Holetschek Mitte Dezember ein Gutachten in Auftrag gegeben und das Vorhaben rechtlich prüfen lassen. Heute wurde das Ergebnis in München vorgestellt. Autor der 53-seitigen wissenschaftlichen Ausarbeitung ist Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen. Das Ergebnis seiner Analyse: Die Cannabis-Legalisierungspläne der Ampel verstoßen gegen geltendes Recht.
»Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben«, heißt es in dem Rechtsgutachten. Die Ampel-Pläne verstoßen demnach insbesondere gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung: »Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.« Mit Blick auf das Europarecht sei zudem insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken »unzulässig«.
»Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen», sagte Holetschek, der seit Monaten jegliche Legalisierungspläne für Marihuana kategorisch ablehnte. Er forderte die Bundesregierung daher auf, ihre Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken sofort fallen zu lassen.
Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine «kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften» möglich zu machen. Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen. Zudem war angedacht, hierzulande die Abgabe der Droge auch über die öffentlichen Apotheken zu regeln.
Die Ampel begründet das Vorhaben unter anderem damit, dass die Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert habe, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben. Ferner könne ein legaler und staatlich überwachter Verkauf den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, da weniger verunreinigtes Cannabis im Umlauf sei. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst in einem Eckpunkte-Papier die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert. Bis Ende März soll ein Gesetzentwurf vorliegen.
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Mittwoch, das Gutachten liefere offenbar keine neuen Erkenntnisse. Man arbeite mit Hochdruck an einem Gesetzentwurf, sei weiter im Kontakt mit der EU Kommission und werde europarechtlich konforme Lösungen vorlegen. »Ziel ist und bleibt, den Jugend- und Gesundheitsschutz für Konsumenten zu verbessern sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.«
*Anmerkung der Redaktion: Die Meldung wurde um die Stellungnahme cder Bundesregierung ergänzt.