Lauterbach bleibt bei Cannabisplänen zuversichtlich |
Ob Erwachsene in Deutschland bald legal kiffen dürfen, steht noch in den Sternen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) ist jedenfalls hoffnungsfroh, dass die Ampelpläne zur Cannabislegalisierung mit internationalem Recht vereinbar sein werden. / Foto: Getty Images/juanma hache
Er habe sehr gute Rückmeldungen von der EU-Kommission bekommen, sagte der SPD-Politiker bereits am gestrigen Dienstag in Brüssel. »Die nutzen wir jetzt auch, um die neuen Vorschläge zu entwickeln.« Wann genau sie vorgestellt werden sollen, sagte der Minister nicht.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, die kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften möglich zu machen. Auch Apotheken sind als mögliche Lizenznehmer im Gespräch. Lauterbach legte zu den Plänen im vergangenen Oktober ein Eckpunktepapier, jedoch noch keinen Gesetzentwurf vor. Kritiker bemängeln, dass die Pläne sowohl gegen EU-Recht als auch gegen internationales Recht verstoßen dürften. Lauterbach plant die Freigabe zu Genusszwecken an Erwachsene und darüber hinaus Herstellung und Handel in nationaler Hand – das revolutioniert die deutsche Drogenpolitik und wirft Fragen hinsichtlich der Konformität mit den Brüsseler Vorgaben zur Cannabispolitik auf.
»Das ursprüngliche Eckpunktepapier haben wir mittlerweile etwas verändert«, sagte Lauterbach nun, ohne Details zu nennen. Der Vorschlag, den er demnächst vorlegen werde, werde zum einen europarechtskonform sein, und zum anderen die Ziele der Bundesregierung erreichen. Dazu gehörten etwa weniger Drogenkriminalität und mehr Jugendschutz. Erwachsene sollten einfacheren Zugang zu sauberen Produkten bekommen.
Ob Inhalte der derzeit kursierenden Gutachten zur Cannabisfreigabe in Deutschland in die Neuerungen eingeflossen sind, ist nicht bekannt. Interessanterweise kamen sie zu zwei gegensätzlichen Ergebnissen: Während das vom bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zu dem Schluss kommt, dass die Legalisierungspläne gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung, gibt eine juristische Untersuchung der Universität Nimwegen der Bundesregierung Rückendeckung für ihr Legalisierungsvorhaben. Demnach ist die Einführung eines staatlich kontrollierten, nationalen Lizenzsystems für Genusscannabis durch einen EU-Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen europa- und völkerrechtlich möglich.