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Cannabis-Abgabe

Die Rolle der Apotheken ist für Lauterbach unklar

Das Bundeskabinett hat heute Eckpunkte zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken beschlossen. Demnach dürfen Über-18-Jährige in Deutschland künftig 20 bis 30 Gramm Cannabis legal konsumieren. Die Abgabe darf in lizenzierten Fachgeschäften erfolgen, eventuell auch in Apotheken. Die Eckpunkte werden nun mit der EU-Kommission abgestimmt.
Anne Orth
26.10.2022  15:00 Uhr
Die Rolle der Apotheken ist für Lauterbach unklar

Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) sollen in Deutschland künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Geplant ist, die Produktion, die Lieferung und den Vertrieb von sogenanntem Genusscannabis innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zuzulassen. Über-18-Jährige sollen 20 bis 30 Gramm straffrei kaufen und konsumieren dürfen, eigener Anbau zum Eigenkonsum soll in begrenztem Umfang erlaubt werden. Anbau und Vertrieb von Genusscannabis sollen einer strikten staatlichen Kontrolle unterliegen. Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften erfolgen, gegebenenfalls auch in Apotheken. Das sehen die Eckpunkte zur »Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken« vor, die Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) am heutigen Mittwoch in Berlin vorgestellt hat. Das Bundeskabinett hatte das Eckpunkte-Papier zuvor verabschiedet.

Das Papier hatte die Bundesregierung nach eigenen Angaben nach einem intensiven Austausch mit Expertinnen und Experten und unter Leitung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung erarbeitet. Demnach waren auch mehrere Ministerien daran beteiligt. Da es bisher durch EU-Verträge verboten ist, Cannabis in den Verkehr zu bringen, erhält die Europäische Kommission das Eckpunktepapier nun zu einer Vorabprüfung. »Wir gehen absolut offen mit dem Thema um und wollen eine Hängepartie unbedingt vermeiden«, sagte Lauterbach heute bei der Vorstellung der Eckpunkte. Erst, wenn die EU-Kommission grünes Licht gibt, kann das Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf erarbeiten. Wie lange das dauern wird, sei völlig unklar. Einen Plan B gebe es nicht. Wenn die EU-Kommission die Pläne für nicht umsetzbar halte, werde es keinen Gesetzentwurf geben. »Wenn alles gut läuft, kann Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland frühestens 2024 legal sein«, so der Minister.

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