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Rabattverträge, Impfen, Testen

Corona-Sonderregeln sollen bis Ostern 2023 gelten

Nun also doch: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die geltenden Coronavirus-Sonderregeln bei der Abgabe von Arzneimitteln verlängern. Auch die Verordnungen zum Impfen und Testen sollen per Gesetz bis April 2023 verlängert werden. Und: Ärztliche Schulungen für Apotheker, die gegen die Grippe impfen, sollen fortan für Covid-19-Impfungen anerkannt werden.
Benjamin Rohrer
19.08.2022  13:15 Uhr
Corona-Sonderregeln sollen bis Ostern 2023 gelten

Die Apotheken sollen die während der Coronavirus-Pandemie eingeführten erleichterten Abgabe-Regelungen nun doch länger behalten. Zur Erinnerung: In einem ersten Entwurf für ein Coronavirus-Schutzgesetz hatte das Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagen, dass gleich mehrere Coronavirus-Verordnungen bis Mai 2023 gelten sollen. Dazu gehörte auch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, in der unter anderem die Sonderregelungen zur Abgabe von Rabattarzneimitteln aufgeführt sind. Doch in einem zweiten Entwurf, der Ende Juli bekannt wurde, waren diese Verlängerungen nicht mehr enthalten.

Nun bessert das BMG nach: In sogenannten Formulierungshilfen für Änderungsanträge schlägt das Ministerium den Regierungsfraktionen vor, die Verlängerungen der Verordnungen nun doch ins Gesetz zu übernehmen. Konkret soll die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis zum 7. April 2023 verlängert werden. Neben den oben erwähnten Sonderregeln für Rabattarzneimittel sind dort unter anderem auch die Abgabe von Covid-19-Therapeutika, Möglichkeiten zum Auseinzeln und erleichterte BtM-Abgaberegeln enthalten. Hier finden Sie nochmals alle Details der Verordnung.

Verordnungen zum Impfen und Testen gelten auch länger

Auch die für Apotheken wichtigen Verordnungen zum Impfen und Testen sollen jeweils bis zum 7. April verlängert werden. In der Testverordnung ist unter anderem die Vergütung für Teststellen, also auch Apotheken, vorgesehen. In der Impf-Verordnung sind unter anderem die Honorare für Impfstoff-Lieferungen der Apotheken an Ärzte sowie die Honorare für Impfungen in den Apotheken vorgesehen. Auch die Ermächtigung der Apotheker zur Durchführung von Covid-19-Impfungen will das Ministerium den Regierungsfraktionen nun vorschlagen – demnach sollen Apotheker ebenfalls bis zum 7. April 2023 Coronavirus-Schutzimpfungen anbieten können.

Zu den Corona-Impfungen in Apotheken will das BMG noch eine weitere Maßnahme umsetzen. Konkret soll gesetzlich festgehalten werden, dass allen Apothekerinnen und Apotheker, die bereits eine ärztliche Schulung zu Grippeschutzimpfungen absolviert haben, diese auch für die Durchführung von Covid-19-Impfungen anerkannt wird.

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