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Rabattverträge, Impfen, Testen
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Corona-Sonderregeln sollen bis Ostern 2023 gelten

Nun also doch: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die geltenden Coronavirus-Sonderregeln bei der Abgabe von Arzneimitteln verlängern. Auch die Verordnungen zum Impfen und Testen sollen per Gesetz bis April 2023 verlängert werden. Und: Ärztliche Schulungen für Apotheker, die gegen die Grippe impfen, sollen fortan für Covid-19-Impfungen anerkannt werden.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 19.08.2022  13:15 Uhr
Mehrere Corona-Sonderregelungen werden verlängert

Mehrere Corona-Sonderregelungen werden verlängert

Zudem schlägt das Ministerium die Verlängerung einiger weiterer Verordnungen vor. Dazu gehört auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, in der unter anderem Vorgaben zu betrieblichen Hygienekonzepten enthalten sind. Auch geregelt ist, dass sich Arbeitnehmer kostenfrei testen lassen dürfen und der Arbeitgeber diese Tests zur Verfügung stellen muss.

Auch die Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung soll bis April 2023 weiter gelten. Das BMG regelt in dieser Verordnung die zentrale Beschaffung von Produkten des medizinischen Bedarfs durch die Bundesregierung zur Versorgung der Bevölkerung während der Pandemie. Zu den Produkten des medizinischen Bedarfs zählen auch Arzneimittel, Medizinprodukte, Labordiagnostika, persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel. Gleiches gilt für die Monoklonale-Antikörper-Verordnung, die die Abgabe von monoklonalen Antikörpern zur Behandlung von Covid-19 regelt. Zur Erinnerung: Auch öffentliche Apotheken können die Medikamente im Auftrag eines Arztes aus den Kliniken abholen und bekommen dies entsprechend vergütet.

Inkrafttreten schon im September

Die Bundesregierung will mit dem Coronavirus-Schutzgesetz grundsätzlich diverse Maßnahmen umsetzen, die zur Vorbereitung auf eine mögliche Herbst- und Winter-Infektionswelle dienen. Geplant ist daher, dass das Gesetz noch im September in Kraft tritt. Dazu muss sich der Bundestag innerhalb der ersten beiden Septemberwochen mit dem Vorhaben beschäftigen. Der Beschluss der Bundesregierung im Kabinett ist für Ende August geplant.

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