Corona durchkreuzt Grippeimpfung in Apotheken |
Kein Grippeimpfprojekt in Baden-Württembergs Apotheken: Coronabedingt mussten die notwendigen Schulungen ausgesetzt werden. / Foto: Adobe Stock/Bozworthington
In Baden-Württemberg sollte das Modellvorhaben nach §132 SGB V in drei Regionen starten, wie Kammervizepräsidentin Silke Laubscher bei der gestrigen Online-Vertreterversammlung berichtete. Dies sind Mannheim, Ostwürttemberg und Plochinger Kranz mit insgesamt etwa 400 Apotheken.
Die rechtlichen und vertraglichen Grundlagen wurden geschaffen und die Schulungen nach dem Curriculum der Bundesapothekerkammer gestartet. Zwei Online-Schulungen fanden im Oktober statt, jedoch konnten die anschließenden Präsenztermine mit praktischen Übungen coronabedingt nicht mehr stattfinden. »Wir hoffen, dass wir im Frühjahr mit den Präsenzschulungen starten können, wenn die Corona-Pandemie langsam abebbt«, sagte Laubscher.
Die Vorbehalte der Ärzte gegen das Grippeimpfen in der Apotheke waren auch Thema beim virtuellen Heilberufekammertreffen Mitte November, berichtete Kammerpräsident Günther Hanke. Diese Treffen seien sehr wichtig, da sie den Austausch der Apotheker mit Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Tierärzten fördern. Aktuell wurde unter anderem über die Novelle zum Heilberufekammergesetz, gemeinsame Fortbildungen und die aktuelle Verfügbarkeit von Grippeimpfstoffen diskutiert.
Um den aktuellen Mangel an Grippeimpfstoffen abzumildern, hat die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ganz aktuell ein Grippeimpfstoff-Portal – ähnlich wie bei Desinfektionsmitteln – eingerichtet, auf das Ärzte und Apotheker im Land zugreifen können. Apotheker können vorhandene Impfstoffbestände hier melden. »Dies ermöglicht den Austausch, wenn Impfstoffe in den Regionen unterschiedlich vorhanden sind«, erläuterte Laubscher. Ziel sei eine bessere Verteilung der Ressourcen über die Fläche.
Geschäftsführer Karsten Diers informierte über den Einsatz von Corona-Antigen-Schnelltests gemäß dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz. Nach der Ergänzung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) dürfen Apotheker diese Diagnostika auch an voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie an ambulante Pflegedienste abgeben. »Die Abgabe der Schnelltests an Privatpersonen bleibt aber nach wie vor unzulässig«, betonte Diers.
Die SARS-CoV-2-POC-Antigentest-Preisverordnung zur Festlegung der Preisspanne ist in Arbeit. Geplant ist, dass sowohl Großhandel als auch Apotheker jeweils 40 Cent plus Umsatzsteuer als Festzuschlag pro Test zu berechnen haben , ergänzte Justitiar Uwe Kriessler. Da es keine Vertriebswegebindung gibt, können die Pflegeheimbetreiber die Tests auch direkt beim Hersteller beziehen. Um die Zusatzkosten zu sparen, würden vermutlich nur kleinere Heime bei den Apothekern die Tests einkaufen.
In der regen Diskussion plädierten viele Kollegen dafür, dass Apotheker die Schnelltests in der Apotheke anbieten sollten und die Probenahme vornehmen dürfen, denn »niedrigschwelliger und schneller geht´s nicht«. Die Probenahme ist bislang allerdings medizinisch geschultem Personal vorbehalten. Kriessler verwies nachdrücklich auf mögliche Fallstricke bei der Testanwendung in Apotheken.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.