Pharmazeutische Zeitung online
Neues Fixhonorar

Apotheker erhalten 40 Cent für die Abgabe von Antigentests

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will für die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests feste Preiszuschläge im Großhandel und in den Apotheken einführen. Der Pharmazeutischen Zeitung liegt eine Verordnung vor, nach der sowohl die Apotheker als auch die Grossisten 40 Cent Fixhonorar für die Abgabe pro Test berechnen dürfen.
Benjamin Rohrer
10.11.2020  10:15 Uhr

Antigentests auf das Coronavirus sollen in den kommenden Monaten eine wichtige Rolle spielen. Denn die Labore sind derzeit mit den massenhaft eingesendeten PCR-Tests völlig überlastet. Antigentests sind zwar deutlich weniger empfindlich, sie liefern aber sehr viel schneller ein Ergebnis. In der neuen Teststrategie des BMG spielen sie daher eine wichtige Rolle bei Massentests insbesondere in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Denn sie eignen sich als »Point-of-Care-Tests« (POC-Tests), das heißt die Testperson kann entweder auf das Ergebnis warten oder den Test sogar selber durchführen.

Und so kommen auch Apotheken in Frage, wenn es um die Abgabe und möglicherweise sogar um die Durchführung solcher Tests geht. Doch diesbezüglich gibt es derzeit noch einige regulatorische Hürden in Deutschland. Beispielsweise sieht die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) derzeit vor, dass Apotheker Tests für meldepflichtige Krankheiten (wie das Coronavirus) nur an Kliniken, Ärzte und Heime abgeben dürfen.

BMG will regulierte Preise bei Antigentests

Und auch mit den Preisen dieser Antigentests gibt es noch ein Problem. Das BMG hatte Mitte Oktober in einer Verordnung geregelt, dass die Kliniken und Heime pro Test 7 Euro erstattet bekommen, wenn sie diese über Apotheken oder den Großhandel beziehen. Mit der Preisverordnung will das Ministerium sicherstellen, dass die Heime und Kliniken nicht aus finanziellen Gründen auf die Tests verzichten. Wie die Pharmazeutische Zeitung bereits berichtet hatte, sind die tatsächlich erhobenen Preise im Markt aber höher.

Das BMG will an dieser Stelle nun mit einer weiteren Verordnung eingreifen und die Zuschläge der Apotheker und Großhändler fixieren. Dass die zu hohen Preise durch erhöhte Apotheken- und Großhandelsmargen entstehen, darüber ist sich das Ministerium sicher. In der Begründung der Verordnung erklärt das BMG: »Diese höheren Preise entstehen bei der Abgabe von PoC-Antigentests durch die auf dem Vertriebsweg erhobenen Zuschläge auf den Abgabepreis des Herstellers.«

Daher fixiert das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Zuschläge nun auf 40 Cent pro Test – dieser Zuschlag gilt sowohl für Apotheker als auch für Großhändler und »sonstige Leistungserbringer«. Die Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Verkündung in Kraft, sie muss nicht mehr durch den Bundestag oder Bundesrat bestätigt werden.

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