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Kommissionsempfehlung
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Cannabisblüten nur noch für Selbstzahler – VCA warnt

Zu den 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit gehört auch, Cannabisblüten aus der Erstattung zu streichen. Damit soll der geringen Evidenz Rechnung getragen und Geld gespart werden. Die Versorgung von Cannabispatienten gefährde ein Erstattungsausschluss nicht, so die Kommission. Die cannabisversorgenden Apotheken sehen das anders. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 07.04.2026  10:30 Uhr

VCA: Sparen auf dem Rücken schwerkranker Menschen

Kritiker führen dabei auch an, dass die Versorgung »echter« Cannabispatienten durch ein Verbot gefährdet wäre – und dieses Risiko birgt nach Ansicht des Verbands der cannabisversorgenden Apotheken (VCA) auch der vorgeschlagene Erstattungsausschluss der Blüten. »Wer die Erstattung von Cannabisblüten streichen will, spart nicht im System, sondern auf dem Rücken schwer kranker Menschen«, heißt es vom VCA. Die Therapie sei für viele Betroffene keine beliebige Option, sondern ein zentraler Bestandteil ihrer Behandlung.

Cannabisblüten ließen sich eben nicht pauschal durch Fertigarzneimittel und Extrakte ersetzen, warnt der Verband. In der Versorgungspraxis seien Therapien individuell. Aufgrund ihrer unterschiedlichen pharmakokinetischen Effekte eigneten sich die verschiedenen Darreichungsformen nicht für jeden Patienten gleichermaßen und seien therapeutisch nicht beliebig austauschbar.

Die Blüten nicht mehr zu erstatten, könne zudem dazu führen, dass sich mancher die Therapie nicht mehr leisten könne und sie abbrechen oder sich über unregulierte Bezugswege versorgen müsse. Von pauschalen Leistungsausschlüssen sei daher unbedingt abzusehen. Es brauche keine »politisch motivierte Verengung der Versorgung«, sondern »eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung auf Grundlage medizinischer Erfahrung, Versorgungspraxis und der Bedürfnisse schwer erkrankter Patient*innen«.

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