| Cornelia Dölger |
| 07.04.2026 10:30 Uhr |
Pro Jahr gäben die Kassen etwa 200 Millionen Euro für Cannabis aus, davon etwa die Hälfte für Cannabis in Blütenform. »Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht sachgerecht, dass Cannabisblüten trotz besserer Alternativen von der GKV erstattet werden«, folgert die Expertenrunde. Mit Blüten auf Selbstzahlerbasis erwarte man eine Kostenersparnis von rund 130 Millionen Euro im Jahr 2027, im Jahr 2030 rund 180 Millionen.
Grundsätzlich zweifelt die Kommission daran, dass eine Cannabistherapie eindeutige Vorteile für Patientinnen und Patienten bringe; insbesondere bei der Behandlung von chronischen Schmerzen – dem laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) häufigsten Verordnungsgrund – sei die Evidenzlage dünn. Hinzu kämen mögliche Nebenwirkungen sowie Risiken etwa durch das Rauchen der Blüten. Dass die Wirkung von Cannabispräparaten bei chronischen Schmerzen mäßig ist, hatte zuletzt auch eine spezifische Metaanalyse thematisiert.
Auf die Versorgung werde sich der Ausschluss positiv auswirken, zeigt sich die Kommission überzeugt. Denn Patientinnen und Patienten könnten auf Fertigprodukte mit Cannabiswirkstoff oder andere Schmerzmittel ausweichen, die besser qualitätsgesichert und standardisiert seien. Hersteller von Cannabisblüten hätten allerdings Umsatzeinbußen zu erwarten – die Expertinnen und Experten gehen gleichwohl davon aus, dass die anhaltende Nachfrage nach Cannabisblüten über Selbstzahlerrezepte den Effekt wiederum dämpfen dürfte.
Die Onlineverschreibung von Cannabisblüten über Plattformen hat bekanntermaßen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf den Plan gerufen, das möglichen Missbrauch bekämpfen und mit der Reform des MedCanG Onlineverschreibung und Versand von Cannabisblüten verbieten will. Der Plan wackelt allerdings, weil bei SPD und Grünen und inzwischen auch innerhalb der Union angezweifelt wird, dass ein Verbot durchsetzbar und zielführend wäre.
Dass sich inzwischen viele Konsumierende hochpotentes Cannabis im Internet beschaffen, war Anfang April auch Thema der zweiten Evaluation zur Cannabislegalisierung.