Burs sieht VOASG als Meilenstein |
Cornelia Dölger |
18.11.2020 15:30 Uhr |
Sieht die Apotheker in einer deutlich stärkeren Position als noch vor vier Jahren: Niedersachsens Kammerpräsidentin Cathrin Burs. / Foto: picture alliance
Erst Ende Oktober hatte der Bundestag das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) verabschiedet, das nicht nur einen langen Namen hat, sondern für das die Apotheker lange Jahre gekämpft haben – letzteres betonte Kammerpräsidentin Burs in ihrer Rede zur Lage vor gut 90 zugeschalteten Teilnehmern. Spätestens seit der Europäische Gerichtshof im Herbst 2016 die Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln für ausländische Versandapotheken gekippt hat, gelte es, »eine rote Linie für ausländische Versender zu ziehen«, sagte Burs. Die Apotheker erwarteten faire Wettbewerbsbedingungen, während die Online-Konkurrenz aus dem Ausland allein auf Gewinnmaximierung aus sei. Mit dem VOASG sei hier ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden. Es bleibe allerdings abzuwarten, ob dieser sich tatsächlich als probate Unterstützung der Apotheke vor Ort bewähre.
Mit dem VOASG soll vor allem das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung aufgefangen werden. So soll der Versandhandelskonflikt mit einem Verbot von Rx-Boni in § 129 Abs. 1 des SGB V beigelegt werden. Festgehalten wird dort, dass sich alle Apotheken, also auch EU-Versender, an den Rahmenvertrag und an die festgesetzten Preisspannen und Preise halten müssen. Kommt es zu Verstößen, drohen hohe Vertragsstrafen oder ein Ausschluss von der Versorgung bis zur Dauer von zwei Jahren.
Damit, so Burs, habe Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seinen »klar kommunizierten Kurs gehalten«, der sich »entschlossen pro Stärkung der Apotheke vor Ort«, aber gegen ein Verbot der Rx-Versandhandels eingesetzt hatte. Bis Ende 2023 will das BMG die Maßnahmen sowie die Marktanteile der Apotheken und Versandhändler evaluieren. Allerdings wird der PKV-Markt vom VOASG nicht erfasst. »Diese Kröte mussten wir schlucken«, sagte Burs. Dass in dem kürzlich zugestellten Brief von EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton zwar nicht explizit grünes Licht gegeben wurde, gleichzeitig aber zumindest keine europarechtlichen Bedenken gegen das Gesetz kommuniziert wurden, stimmte Burs weiter zuversichtlich. Es zeige, dass das Sozialrecht, in dem das Gesetz verankert ist, »ein guter juristischer Schutzwall« sei. Die Position der Apotheker sei heute sehr viel stärker als noch vor vier Jahren.
Das VOASG schreibt zudem fest, dass erstmals auch pharmazeutische Dienstleistungen vergütet werden. Solche Honorierungen stärkten die Apotheken wirtschaftlich und werteten die Profession des Apothekers heilberuflich auf, weshalb mit dem VOASG ein »Meilenstein, für den wir vier Jahre gekämpft haben«, gesetzt worden sei, betonte Burs. Innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen demnach konkrete Dienstleistungen vereinbart sein – hier zeigte sich Burs zuversichtlich: »Unser Berufsstand wird ein Konzept präsentieren können.« Sowohl die Bundesapothekerkammer als auch der Deutsche Apothekerverband hätten »sehr gut vorgearbeitet«.