Dienstag tritt das Rx-Boni-Verbot in Kraft |
Im Zentrum des VOASG steht die Apotheke vor Ort. / Foto: Imago/Klaus Martin Höfer
Auf diesen Tag haben die Apotheker lange gewartet: Ab Dienstag dürfen ausländische Versandapotheken ihren deutschen Kunden offiziell keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren. Hintergrund ist das Apotheken-Stärkungsgesetz, das heute im Bundesanzeiger steht und damit morgen in Kraft tritt. Mehr als vier Jahre nach dem umstrittenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Oktober 2016 wird der Wettbewerb im Apothekenmarkt damit wieder ein Stück weit gerade gerückt und die Rx-Preisbindung für alle Player im Markt als verbindlich erklärt. Das gilt zumindest für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), im Bereich der privaten Versicherer hingegen greift das Boni-Verbot nicht.
Mit dem VOASG wird darüber hinaus die Botendienst-Vergütung gesetzlich verankert. Apotheker können ab Januar 2021 nun dauerhaft 2,50 Euro pro Dienst und Lieferort abrechnen, sofern sie rezeptpflichtige Medikamente an GKV-Versicherte verschicken. Frei ist der Weg nun auch für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, für die Apotheker künftig eine Vergütung erhalten sollen. Krankenkassen und Apotheker haben einige Monate Zeit über die konkreten Leistungen zu verhandeln. Finanziert werden diese Angebote über eine Anhebung der Packungspauschale um 20 Cent. Dieser Teil der Novelle wird allerdings erst in einem Jahr, am 15. Dezember 2021 in Kraft treten.
Derweil trifft nicht nur das Boni-Verbot die ausländischen Versender hart. So hatte es in letzter Minute noch eine Regelung in das Gesetz geschafft, die den Versandhandel dazu verpflichtet, die deutschen Vorgaben zur Temperaturkontrolle kühlpflichtiger Arzneimittel stärker zu beachten. Doc Morris reagierte entsprechend gereizt auf das Gesetz. Deutschland umgehe damit das EuGH-Urteil von 2016, erklärte die Versandapotheke heute. Mit der Verschiebung des Boni-Verbots aus der Arzneimittelgesetz (AMG) ins Sozialrecht werde diese Regelung nicht automatisch europarechtskonform. Die Bundesrepublik handele damit »eindeutig europarechtswidrig« und zum klaren finanziellen Nachteil von Millionen Patienten«, sagt Doc-Morris-CEO Walter Hess.
Dabei setzt der Versender offenbar auf die Unterstützung der europäischen Institutionen. So bleibe die Reaktion der EU-Kommission auf das Boni-Verbot abzuwarten, heißt es bei Doc Morris. Derzeit laufe immer noch das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, das die EU 2013 angestrengt hatte, weil sie in dem ursprünglich im AMG verankerten Boni-Verbot einen Verstoß gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs gesehen hatte. Dieses Verfahren könne die Kommission unmittelbar an den EuGH verweisen. Doc Morris jedenfalls werde »alle rechtlichen Möglichkeiten gegen das Bonus-Verbot ausschöpfen«, kündigte der Versender an.