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Rx-Versandverbot

ABDA-Gesamtvorstand bekräftigt Position

Wie geht es im Versandhandelskonflikt weiter? Am Donnerstag hat sich der Gesamtvorstand der ABDA, ein Gremium, in dem die Spitzen der 34 Mitgliedsorganisationen vertreten sind, in Berlin zu einer außerordentlichen Sitzung getroffen. Es ging darum, den Stand der Diskussionen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu bewerten und weitere Schritte zu erörtern.
05.10.2018  10:38 Uhr

Wie die ABDA im Nachgang mitteilte, hat das Gremium demnach seine Position bekräftigt, dass einheitliche Abgabepreise bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unerlässlich sind.

»Ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente wird nach wie vor als das geeignete Mittel betrachtet, die Folgen des EuGH-Urteils zu bearbeiten und einheitliche Abgabepreise zu garantieren«, so die ABDA. Der geschäftsführende Vorstand habe aber weiterhin das Mandat, mögliche alternative Vorschläge mit den Verantwortlichen zu diskutieren und zu prüfen. Entsprechende Maßnahmen müssten der ABDA-Mitgliederversammlung bis spätestens zum 5. Dezember 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

In den zurückliegenden Monaten hatten die Berufsorganisationen mehrere Gespräche mit dem BMG geführt, bei denen es der ABDA zufolge um die Frage ging, wie die wohnortnahe, hochwertige Arzneimittelversorgung in Zukunft garantiert werden kann.

Um eine flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland dauerhaft zu sichern, bräuchten die öffentlichen Apotheken ordnungspolitische Stabilität, Planungssicherheit und vernünftige Wettbewerbsbedingungen mit einheitlichen Abgabepreisen für verschreibungspflichtige Arzneimittel, betonte die Standesvertretung der Apotheker. Das hätten ABDA, BAK und DAV immer wieder deutlich gemacht, nachdem der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom Oktober 2016 die universelle Gültigkeit der Arzneimittelpreisverordnung und damit einen wesentlichen Baustein des Versorgungssystems in Deutschland in Frage gestellt hatte. (PZ)

Foto: Fotolia/Holger Luck

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